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  • Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

    Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

    Triggerwarnung: In diesem Artikel geht es um institutionalisierte Homofeindlichkeit und um Konversionsmaßnahmen.

    Ein Dezembernachmittag in Ludwigshafen. Klaus. S. ist auf der Suche nach Sex. Er betritt eine stadtbekannte Klappe am Ludwigplatz. Der Geruch von Urin steigt ihm in die Nase, als er den kleinen Raum betritt. Ihm fällt ein Mann auf. Sieht nett aus, denkt er sich. Die beiden Männer beschließen den kalten Ort gegen die etwas komfortableren Toiletten in einem nahelegenden Kaufhaus einzutauschen. „Das war unser Fehler“, sagt Klaus heute. „Beim Betreten müssen wir beobachtet worden sein, denn kurzer Zeit später stand die Polizei vor der Kabine und hat uns rausgeholt“. Es war das Jahr 1964 und der Paragraf 175, der Homosexualität unter Strafe stellte, war noch in Kraft. „Wir wurden mit der „Grünen Minna“ aufs Polizeirevier gebracht. Und da ich noch keine 21 (dem damaligen Alter für Volljährigkeit) war, wurde ich nach Hause gebracht, um die Adresse zu kontrollieren“, erzählt der 1947 geborene Ludwigshafener.

    Von der Polizei erst aufs Revier und dann nach Hause gebracht…

    Auf Verständnis konnte Klaus hier nicht hoffen, ganz im Gegenteil. Der Vater noch im Gedankengut der Nationalsozialist*innen verhaftet, die Mutter eine sehr religiöse Frau. Die Sorge galt den Nachbarn, den Geschwistern, dem Gerede in der Gemeinde. „Sie haben mir eingeschärft, mit niemanden darüber zu sprechen“. Die Hoffnung, dass die Anklage aufgrund seines Alters fallengelassen wird, erfüllt sich nicht. Unzucht mit Männern lautet der Tatvorwurf. Der Prozess wird im Frühjahr 1965 eröffnet. „Ich hatte noch Glück“, berichtet Klaus. „Eine junge Jugendpflegerin hat sich wahnsinnig stark für mich gemacht. Das werde ich ihr nie vergessen“. Seine Strafe: eine psychologische Behandlung zur Umerziehung. Heute würde man es eine Konversionsmaßnahme nennen. Wäre er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, wäre auch seine Lehrstelle als technischer Zeichner in Gefahr gewesen. „So ging es noch ganz glimpflich ab“, sagt Klaus.

    Unzucht mit Männern lautet der Tatvorwurf. Seine Strafe: eine psychologische Behandlung zur Umerziehung. Heute würde man es eine Konversionsmaßnahme nennen.

    Seine Strafe: 2 Jahre lang, 1 mal die Woche zum Psychologen

    „Von nun an musste ich zwei Jahre einmal die Woche zu einem Psychologen“. Die Gespräche hat er verdrängt. Er erinnert sich nur daran, einen Baum gezeichnet zu haben und an die berühmten Klecksbilder. In Fachkreisen Rorschachtest genannt. „Ich habe aber nur Schwänze gesehen“, lacht Klaus „und habe das dem Psychologen auch gesagt. Der war darüber nicht glücklich“.

    Klaus unterdrückt seine Gefühle und sein Begehren. Der Psychologe sieht sich bestätigt und entlässt Klaus als geheilt.

    Klaus unterdrückt seine Gefühle und sein Begehren. Er hat Angst wieder erwischt zu werden. Diesmal, das weiß er, würde eine Verurteilung Gefängnis bedeuten. Er schließt sich einer Jugendgruppe an, lernt ein Mädchen kennen. „Ich habe sie wirklich gerne gehabt. Ich war aber froh, dass sie mir keine sexuellen Avancen machte“. Er will sie heiraten, trotz allem.  Bevor er sie mit zu seinem Psychologen nimmt, gesteht er ihr alles. „Sie hat sehr verständnisvoll reagiert“. Der Psychologe sieht sich bestätigt, schwurbelt etwas von einer Phase, die alle Jungen durchmachen und entlässt Klaus als geheilt. Vor der Hochzeit vernichtet seine Mutter alle Unterlagen, die ihm irgendwann zum Verhängnis werden könnten.

    Brüchiges Glück

    Klaus lebt mit seiner Frau in Ludwigshafen, eine Tochter wird geboren. Doch das Glück ist brüchig. Die Sehnsucht nach Sex mit Männern bleibt. Er führt ein Doppelleben, wie so viele in jener Zeit. Die Liebe zu einem Mann, den er kennenlernt, gibt ihm Kraft. Es folgt die Trennung von seiner Frau. Eine schmutzige Scheidung und ein zehn Jahre andauernder Kampf seine Tochter sehen zu dürfen, schließen sich an. Klaus lernt seinen heutigen Mann kennen, lebt mit ihm zusammen. „Wir lebten unauffällig, aber nicht versteckt“.

    Wer wurde durch die Paragraphen 175 und 151 kriminalisiert?
    §175 trat 1872, ein Jahr nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches, in Kraft und kriminalisierte „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“. 1935 verschärften die Nazis den Paragraphen. Jetzt galten sämtliche Handlungen mit „wolllüstiger Absicht“ als Straftat. Bloßes Berühren konnte bereits belangt werden.

    Nach dem Krieg blieb der §175 in der Bundesrepublik unverändert in der Nazi-Fassung für mehr als zwei Jahrzehnte bestehen. 1969 wurde er dann ein erstes Mal und 1973 ein zweites Mal entschärft. Nun konnten Männer über 18 Jahre bestraft werden, wenn sie Sex mit unter 18-jährigen Jungen hatten, während das Schutzalter bei Mädchen bei 14 Jahren lag (wobei das Gericht bei Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren von einer Strafe für den Mann absehen konnte, wenn dieser jünger als 21 Jahre alt war.) Der Grund für diese Ungleichbehandlung lag in der homofeindlichen sogennanten „Verführungstheorie“, also der Idee, dass junge Menschen zur Homosexualität „verführt“ werden könnten.

    In der DDR kehrte man 1950 zur ursprünglichen Fassung des §175 (vor dem Nationalsozialismus) zurück, wobei ab Ende der 50er Jahre kaum noch Menschen nach diesem Paragraphen verurteilt wurde. 1968 führte die DDR dann ein eigenes Strafgesetzbuch ein. In ihm wurde der §151 eingeführt. Dieser kriminalisierte sexuelle Handlungen von allen Menschen mit Jugendlichen unter 18 Jahren des gleichen Geschlechts. Hier wurden also auch lesbische und bisexuelle Frauen kriminalisiert. 1988 wurde §151 ersatzlos gestrichen.

    Nach einer kurzen Phase der Legalisierung war mit der Wiedervereinigung männliche Homosexualität in Ostdeutschland wieder kriminalisiert, da hier der §175 (auch auf Druck aus dem Osten) erst 1994 gestrichen wurde.

    Die beiden Paragraphen kriminalisierten im damaligen juristischen Sinne gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Aus heutiger Sicht ist aber anzunehmen, dass dadurch nicht nur schwule und bisexuelle cis Männer (bzw. in der DDR auch cis Frauen) kriminalisiert wurden. Vielmehr wurden in der Bundesrepublik alle Menschen kriminalisiert, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden und Sex mit Menschen hatten, die ebenfalls dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. Der Paragraph 175 kriminalisierte also zum Beispiel auch trans* Frauen, die Sex mit Menschen hatten, die dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. In der DDR wurden folglich durch den §151 alle Menschen kriminalisiert, die mit anderen Menschen Sex hatten, wenn beiden bei der Geburt das gleiche Geschlecht zugewiesen wurde. Dies betraf also zum Beispiel auch trans* Männer.

    Wichtig ist zu wissen: Der Anspruch auf Entschädigung gilt unabhängig deiner jetzigen und damaligen geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

    Eine Ausstellung verändert alles

    Im Juni 1994 wurde der §175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Mitbekommen hatte er das wohl, aber die Nachricht hatte keinerlei Bedeutung für ihn. Durch eine Ausstellung über schwules Leben in Ludwigshafen im dortigen Stadtmuseum, bekommt er Kontakt zur Bundestiftung Magnus Hirschfeld in Berlin. Dort ermutigt man ihn einen Antrag beim Bundesamt für Justiz in Bonn zu stellen. „Den Antrag konnte ich ganz formlos stellen“, erinnert er sich. Aber jetzt rächt sich die Sorgfalt seiner Mutter. Sein Antrag wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die Begründung: Es fehlen Dokumente, die seine Verurteilung bestätigen. Auch ein zweiter Antrag scheitert.

    Ich war sehr skeptisch, ob das klappt, aber Aufgeben wollte ich nicht.
    Klaus wollte nicht aufgeben. Zurecht: Seine Entschädigung für das Unrecht, das ihm mit dem §175 angetan wurde, hat er erhalten.

    Klaus will schon aufgeben, als er von BISS e. V. erfährt. Hier wird er kompetent beraten und unterstützt. BISS spricht auch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Denn zu jeder Verurteilung muss es noch Abschriften geben, die auf Antrag den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie gibt es nach 40 Jahren angeblich nicht mehr. Von ihm wird eine Eidesstattliche Erklärung verlangt. Am Ende hatte er alle relevanten Unterlagen zusammen. „Ich war sehr skeptisch, ob das klappt“, erinnert er sich „aber Aufgeben wollte ich nicht“.

    „Wichtiger war für mich die Anerkennung des Deutschen Staates“

    Schließlich wird sein Antrag bewilligt. Ihm werden 3.000 Euro zugesprochen für die Verhaftung und Verurteilung, Später noch einmal 1500 für die Zwangstherapie. „Ich habe mich natürlich über das Geld gefreut“, sagt Klaus. „Aber wichtiger war für mich die Anerkennung seitens des Deutschen Staates, dass mir hier Unrecht getan wurde. Mit dem Geld hat er zusammen mit seinem Mann eine Woche Urlaub auf Sylt gemacht. „So richtig schick, mit allem Komfort“. „Und wir haben uns noch ein neues Service gekauft, wir haben ja noch nicht alle Tassen im Schrank“, lacht er. Klaus konnte das Erlebte hinter sich lassen. Auch wenn es manchmal mühsam war, bereut hat er es nicht, für seine Rechte gekämpft zu haben.

    Bereut hat er es nicht, für seine Rechte gekämpft zu haben.

    Was sich Klaus S. für die Zukunft wünscht.

    Heute lebt er in Mannheim und ist zum Aktivisten geworden. Er engagiert sich beim Runden Tisch sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der Stadt Mannheim und leitet eine Gruppe für schwule Senioren. Große Wünsche für die Zukunft hat er nicht. Er würde sich freuen, wenn noch möglichst viele Männer einen Entschädigungsantrag stellen, „Und ich würde mir wünschen, dass die Menschen alle Menschen so akzeptieren wie sie sind, egal wen sie lieben“.

    Du kennst eine Person, die auch nach §175 (BRD) oder §151 (DDR) verurteilt wurde? Dann ermutige sie dazu, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Alle Informationen findet ihr in diesem IWWIT-Blogbeitrag, beim Bundesjustizamt, sowie unter https://schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung/
    Alles zum schwulen Leben im Alter findest du unter https://neu.iwwit.de/schwules-leben/alter.
    Nachtrag: Nach Fertigstellung dieses Artikels wurde bekannt, dass die aktuelle Regierung plant, Ansprüche auf Entschädigung möglicherweise doch über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Trotzdem könnte es ratsam sein, einen Antrag rasch zu stellen. Kompetente Beratung erhältst du auch hier bei BISS e. V..
  • Konversionstherapien: „Niemand soll das erleben müssen!“

    Konversionstherapien: „Niemand soll das erleben müssen!“

    Klemens Ketelhut kämpft für ein komplettes Verbot von Konversionstherapien, mit denen Schwule angeblich „geheilt“ werden. Dass das nicht klappt, weiß der 45-Jährige aus eigener Erfahrung. Als Teenager geriet er an christliche Fundamentalisten, die ihn von seinem „Dämon“ befreien wollten. Eine wahre Geschichte ohne Happy End.

    Mit der Dating-Show „Prince Charming“ ist schwules Leben im Mainstream angekommen. Doch die selbstbewussten (und hübschen) TV-Homos verstellen den Blick aufs echte Leben. Und da endet nicht jede Coming-out-Story mit einem glücklichen Paar in der Traumvilla.

    Klemens Ketelhut ist zum Beispiel nicht besonders glücklich – und zweifelt, dass er der einzige ist, der „nicht gut in der schwulen Welt angekommen“ ist. „Es gibt viele Coming-out-Geschichten wie meine – nicht alle gehen gut aus.“ Deshalb hat sich der Leipziger entschieden, hier seine zu erzählen, mit all ihren Widersprüchen und einem Kapitel, das ihn bis heute belastet. Als Märchen würde sie so beginnen:

    Es war einmal in den 90er-Jahren, als die meisten Menschen kein Internet hatten und ein bayerischer Innenminister verkündete, über die Homo-Ehe ebenso wenig zu diskutieren wie über „Teufelsanbetung“. Damals war Klemens ein Teenager im Schwäbischen Wald und auf der Suche nach dem Sinn des Lebens. Seine Familie war gläubig, zumindest religiöser als die meisten anderen. Klemens und seine zwei Brüder gingen jede Woche in den Kindergottesdienst, engagierten sich später im Jugendkreis und verbrachten ihre Ferien auf christlichen Jugendfreizeiten.

    Religion als Rebellion

    Klemens suchte Gott noch intensiver als der Rest seiner Familie. Über den Schülerbibelkreis lernte er ein freikirchliches Christentum kennen. Er vertiefte sich in die Heilige Schrift und besuchte Lobpreisgottesdienste. In denen singen und beten die Menschen so intensiv, bis sie das Gefühl haben, vom Heiligen Geist erfüllt zu sein. „Damit habe ich mich gegen meine Eltern und ihre evangelische Landeskirche gestellt“, erinnert sich der heute 45-Jährige. „Wenn man als junger Mensch einen eigenen Zugang zur Welt sucht, ist der charismatische Glaube allemal attraktiver als eine kleine Gemeinde im Schwäbischen Wald.“

    Mit Bekannten aus diesem fundamentalistischen Umfeld fuhr Klemens auf eine Jugendfreizeit, zwei Wochen auf einer Nordseeinsel. Das ehrenamtliche Betreuungsteam kam aus einer evangelikal-charismatischen Gemeinde – und folgte einem bösen Plan. „Die hatten sich offenbar abgesprochen“, urteilt Klemens im Rückblick. Schon kurz nach der Ankunft nahm der Gruppenleiter Klemens erstmals beiseite und eröffnete dem 15-Jährigen, dass er von einem Dämon besessen sei. Schon im Bus habe er einen anderen Jungen „lüstern“ angeschaut. „Sie haben mir immer wieder erklärt, dass ich geheilt werden müsste. Sonst würde ich in die Hölle kommen.“ Bis dahin hatte Klemens nur mit einem einzigen Menschen über seine sexuelle Orientierung gesprochen, ganz vorsichtig. Nun zwang ihn die charismatische Clique zu einer Auseinandersetzung mit seiner Sexualität – noch vor seinem eigenen Coming-out.

    Dämon auf der Nordseeinsel?

    An einem der folgenden Tage muss der Junge als einziger im Ferienheim bleiben, während alle anderen einen Ausflug machen. „Es gab so eine Art Entscheidung, dass ich mit ihrer Hilfe den Dämonen austreiben möchte“, räumt Klemens ein. Aber welche Entscheidungsfreiheit hat ein Teenager, der von erwachsenen Betreuern bedrängt wird? Der zum ersten Mal ohne seine Brüder unterwegs ist, auf einer abgelegenen Insel? „Da hat man keine Wahl mehr, schon gar nicht, wenn du daran glaubst.“

    Also fügt sich Klemens in die Behandlung. Einzelheiten möchte er nicht preisgeben, weil das Ereignis ihn auch drei Jahrzehnte später aufwühlt. „Ich habe auch keine vollständige Erinnerung daran.“ Nur so viel kann Klemens rekonstruieren: Einen ganzen Tag war er eingesperrt, immer umgeben von fünf bis sieben Erwachsenen. „Ich wusste in bestimmten Phasen nicht mehr, ob ich lebend aus diesem Raum rauskomme.“

    „Das war keine Therapie, sondern psychische, physische und sexuelle Gewalt.“

    Nachdem Klemens den Horrortag überstanden hatte, war er euphorisch: Der Dämon war vertrieben und er wieder ein Teil der Gruppe. Erst nach einigen Wochen kommen ihm Zweifel. Noch immer findet er Jungen spannender als Mädchen. Aber er vertraut sich niemandem an. Sein panischer Gedanke: Was würde passieren, wenn sich seine Eltern bei der Reiseorganisation beschweren? „Ich hatte so eine Angst davor, noch einmal in Kontakt mit dem Gruppenleiter zu kommen. Das war ein bedrohlicher Mensch. Heute hoffe ich nur, dass der Alte elendig verreckt ist.“

    Jedes Coming-out eine gute Erfahrung

    So hart formuliert Klemens selten. Als Hochschullehrer ist er geübt darin, Vorträge zu halten. Auch über den Missbrauch, den er ertragen musste, spricht er meist sachlich. Sein Fazit: „Damals wollte ich dazugehören. Heute sage ich: Das war keine Therapie, sondern psychische, physische und sexuelle Gewalt. Es ist krass, einen 15-Jährigen zu isolieren und ihm einzureden, er sei für alle eine Gefahr. Das ist böse!“

    Als Jugendlicher aber hat Klemens das Böse noch nicht so klar erkannt wie heute. Er engagierte sich weiter in seiner Gemeinde: „Das war kein Bruch, sondern ein Ablösungsprozess. Aber heute würde ich sagen: Der Missbrauch war der Anfang vom Ende meiner charismatischen Karriere.“

    Ermutigt durch das Vorbild seines Vorgesetzten outete sich Klemens in seiner damaligen Arbeitsstelle.

    Nachdem Klemens für seine Ausbildung in eine größere Stadt gezogen ist, schloss er allmählich Frieden mit seiner sexuellen Orientierung. Wäre seine Lebensgeschichte ein Märchen, wäre damals eine gute Fee ins Spiel gekommen: sein erster Vorgesetzter. Der hat ihn nicht nur in Heilerziehungspflege ausgebildet, sondern auch vorgelebt, dass man offen schwul und glücklich zugleich sein kann. „Wir waren gemeinsam in einer Mitarbeiter-Theatergruppe und haben dort Musik und Kabarett gemacht“, erinnert sich Klemens. „Das war einfach gut. Er hat mich ein bisschen an die Hand genommen.“ Ermutigt von seinem Vorbild outete sich Klemens in seiner damaligen Arbeitsstelle. Es folgten viele weitere Coming-outs, in der Familie, bei Freunden, und alle verliefen gut: „Ich habe nie die Erfahrung gemacht, dass mich Menschen danach abgelehnt haben.“

    Aktivismus gegen Vorurteile

    So engagiert wie er als Teenager in der Kirchengemeinde war, so legte sich Klemens nun für die queere Community ins Zeug. Mit Anfang 20 organisierte er Sommercamps beim Jugendnetzwerk Lambda. Der große Unterschied: Dort werden junge Menschen nicht manipuliert, sondern darin bestärkt, sich selbst und andere zu respektieren.

    Später, umgezogen nach Leipzig, arbeitete Klemens im Verein „Rosa Linde“ mit, vor allem beim Bildungsprojekt „Liebe bekennt Farbe“. Es hilft Jugendlichen, Vorurteile gegenüber queeren Menschen abzubauen, vor allem durch persönliche Begegnungen mit Gleichaltrigen, die schon out sind.

    Klemens Ketelhut lächelt, im Sakko mit Regenbogenanstecker. Er setzt sich gegen Konversionstherapien ein.

    Heute forscht der promovierte Erziehungswissenschaftler unter anderem zu Gender- und Queerstudies. Gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld entwickelt Klemens ein Beratungsangebot für andere „Überlebende“ von Konversionstherapien, die queere Jugendliche angeblich „heilen“ sollen. „Viele möchten ihre Homosexualität wegmachen, wenn sie jung sind und noch keine positiven Role-Models kennen“, vermutet Klemens. „Unser Ziel ist ein Präventionsangebot, das allen hilft, die aus einer totalen Gemeinschaft aussteigen möchten – egal ob das Evangelikale sind, Salafisten oder Nazis.“

    Bundestag verbietet „Umpolungen“

    Erst vor Kurzem hat Klemens‘ Geschichte wieder eine märchenhafte Wendung genommen. Sein persönlicher Einsatz – und der seiner vielen Verbündeten – führt zu einem wichtigen Sieg im Kampf gegen den Fundamentalismus: Im Mai 2020 verbietet der Bundestag Konversionstherapien und stellt klar, dass solche „Umpolungen“ schweres Leid verursachen, körperlich wie seelisch. Das neue Gesetz soll Minderjährige künftig besser vor dem schützen, was Klemens mit 15 widerfahren ist. „Dieses Teilverbot hätte mir damals wohl geholfen“, vermutet Klemens. „Queere Kinder und Jugendliche von heute sollen so etwas nicht erleben müssen! Deshalb engagiere ich mich.“

    Klemens Ketelhut lächelt vor Waldhintergrund. Er setzt sich gegen Konversionstherapien ein.

    Spätestens nach diesem politischen Erfolg taugt Klemens‘ Lebensgeschichte als Vorlage für eine Streaming-Serie. Der Plot: Ein Teenager wird von bösen Erwachsenen missbraucht. Aber nach seinem Coming-out kämpft er mit Hilfe seiner queeren Community solange, bis ein Gesetz solche Machenschaften verbietet. Währenddessen verliebt er sich in einen Mitstreiter, die beiden heiraten, und wenn sie nicht gestorben sind…

    Eine bessere Welt schaffen

    Doch in so einem modernen Märchen würde sich Klemens nicht wiedererkennen: „Ich habe keinen Freund gefunden, der mir beisteht“, stellt er klar. „Ich bin seit 17 Jahren Single und muss mir aus allem selber raushelfen.“ An mangelnden Kontakten kann es nicht liegen, dass Klemens keinen Mann fürs Leben findet. „Durch mein Engagement lerne ich viele kennen“, berichtet Klemens, „aber wenn es darum geht zu flirten oder Sex zu haben, fühle ich mich oft nicht sicher genug. Für mich bleibt die schwule Community ein gefährlicher Ort.“ So prägt der Missbrauch sein Leben bis heute, obwohl der Evangelikalen-Exorzismus nur ein kurzes Kapitel war.

    „Wir müssen uns auch um die kümmern, die nach einem Coming-out nicht glücklich sind“,

    fordert Klemens Ketelhut.

    „Solche Erfahrungen sind wie Tretminen in der Psyche“, erklärt Klemens, „sie können noch Jahrzehnte später explodieren.“ Vor zwei Jahren wurde bei Klemens eine Posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Inzwischen macht er eine spezielle Psychotherapie – und erzählt erstmals in Interviews von seinen Erfahrungen. Seine ganz und gar nicht märchenhafte Lebensgeschichte soll allen Mut machen, denen es ähnlich geht wie ihm. „Wir müssen uns auch um die kümmern, die nach einem Coming-out nicht glücklich sind“, fordert Klemens. Auch ihre belastenden Geschichten gehören zur Wirklichkeit im freien Europa.

    Sein jüngstes Coming-out ist für Klemens auch ein Appell an alle schwulen Männer, nachsichtiger miteinander umzugehen: „Es wär schön, wenn wir aufhören würden, uns gegenseitig schlechtzumachen, nur weil sich jemand den Sack nicht rasiert“, sagt Klemens. „Stattdessen könnten wir gemeinsam überlegen, wie wir die Welt zu einem besseren Ort machen für unsere jüngeren Brüder und Schwestern.“ Klemens muss lachen, weil das so pathetisch klingt. Aber jede gute Geschichte braucht eine Moral – ein Happy End ist dagegen verzichtbar.

    Philip Eicker

    Klemens Ketelhut vor Waldhintergrund nachdenklich blickend. Er setzt sich gegen Konversionstherapien ein.

    Mehr Infos zu Klemens‘ Geschichte

    Zum Weiterhören: Im Podcast „Y-Kollektiv“ in der ARD Audiothek erzählen Klemens und andere davon, wie sie von ihrer Homosexualität geheilt werden sollten.


    Hintergrund zum Verbot von Konversionsbehandlungen in Deutschland und weltweit

    In Deutschland gilt seit 2020 ein gesetzliches Verbot von Konversionsbehandlungen von Personen unter 18 Jahren. Das Gesetz „gilt für alle am Menschen durchgeführten Behandlungen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind“ (§1, Abs. 1, Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen).
    Verboten ist nicht nur die Durchführung solcher Behandlungen, sondern auch die Werbung, das Anbieten sowie die Vermittlung derartiger Angebote. Zudem soll ein spezielles Beratungsangebot unter dem Dach der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entstehen.
    Insbesondere die Beschränkung des Verbots auf Unter-18-Jährige wird hierzulande auch kritisiert.

    Deutschland ist damit weltweit erst das vierte Land – nach Brasilien, Ecquador und Malta, das Konversionsbehandlungen landesweit verbietet. In weiteren Ländern gibt es zumindest in bestimmten Regionen ein solches Verbot.
    Eine Übersicht über den aktuellen Stand weltweit findet Ihr bei ILGA World (Informationen auf Englisch und Spanisch).