Kategorie: Politik

  • Paragraph 175

    Paragraph 175

    Was ist Paragraph 175?

    Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs war über 123 Jahre lang Gesetz in Deutschland (von 1871/1872 bis 10. Juni 1994). Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und ermöglichte damit die staatliche Verfolgung schwuler und bisexueller Männer.

    Im Volksmund wurden Männer, die nach diesem Gesetz verfolgt oder verurteilt wurden, oft „175er“ genannt – also nach dem Paragrafen, der ihre Liebe kriminalisierte.

    Warum entstand der Paragraph 175?

    Als das Deutsche Reich 1871 entstand, übernahm es aus älteren Rechtsordnungen eine Strafnorm, die als „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern definiert wurde. Damit behandelte der Staat einvernehmliche homosexuelle Beziehungen als Verbrechen.

    Solche Regelungen gab es damals in vielen europäischen Ländern – sie waren Ausdruck einer weit verbreiteten Vorstellung, gleichgeschlechtliche Liebe sei „widernatürlich“ oder „unsittlich“.

    Paragraph 175 im historischen Überblick

    1871

    Einführung des Paragraph 175

    • Einführung mit dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs.
    • „Widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern wurde strafbar.
    • Homosexuelle Männer galten offiziell als Straftäter.
    1871–1918

    Kaiserreich

    • Der § 175 blieb unverändert bestehen.
    • Strafverfolgung war Teil staatlicher Moral- und Ordnungspolitik.
    • Reformforderungen blieben ohne Wirkung.
    1918–1933

    Weimarer Republik

    • Der § 175 blieb trotz gesellschaftlicher Liberalisierung bestehen.
    • Mehrere Reformversuche scheiterten.
    • Aktivist*innen forderten die Abschaffung, ohne Erfolg.
    1935–1945

    Nationalsozialismus und Verschärfung

    • Massive Verschärfung des § 175 unter dem NS-Regime.
    • Strafbarkeit wurde auf alle „unzüchtigen“ Handlungen zwischen Männern ausgeweitet.
    • Weite Auslegung ermöglichte systematische Verfolgung.
    • Verhaftungen, Haftstrafen und Deportationen in Konzentrationslager.
    • Kennzeichnung der Betroffenen mit dem rosa Winkel.
    1945–1949

    Nachkriegszeit

    • Der § 175 blieb weiterhin gültig.
    • Die NS-Verschärfung wurde nicht aufgehoben.
    • Verfolgung homosexueller Männer setzte sich fort.
    1950er–1968

    Entwicklung in der DDR

    • Der § 175 wurde in den 1950er Jahren kaum noch angewendet.
    • 1968 weitgehende Streichung aus dem Strafrecht.
    • Nur sexuelle Handlungen mit Jugendlichen blieben reguliert.
    1949–1969

    Bundesrepublik Deutschland

    • Die verschärfte NS-Fassung blieb bestehen.
    • Einvernehmlicher Sex zwischen Männern blieb strafbar.
    • Zehntausende Ermittlungsverfahren und Verurteilungen.
    1969

    Erste Reform

    • Teilweise Entkriminalisierung in der BRD.
    • Straffreiheit nur ab 21 Jahren.
    • Weiterhin rechtliche Ungleichbehandlung.
    1973

    Weitere Lockerung des Paragraph 175

    • Absenkung des Schutzalters auf 18 Jahre.
    • Annäherung an heterosexuelle Altersgrenzen.
    • § 175 blieb dennoch bestehen.
    1994

    Endgültige Abschaffung des Paragraph 175

    • Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch.
    • Ende einer über 120 Jahre bestehenden Sonderstrafnorm.
    ab 2002

    Aufarbeitung und Rehabilitierung

    • Juristische Rehabilitierung der Verurteilten begann.
    • Anerkennung staatlichen Unrechts.
    • Erinnerung bleibt Teil queerer Geschichte.

    Gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung

    • § 175 war nicht nur ein juristisches Gesetz, sondern zentraler Ausdruck gesellschaftlicher Homophobie in Deutschland über viele Generationen.
    • Er prägte das Leben und die Freiheit schwuler Männer massiv: von Diskriminierung über Stigmatisierung bis zu Gefängnis und Verfolgung.

    Der Begriff „175er“ und der lange Kampf gegen diese Norm stehen deshalb nicht nur für rechtliche Unterdrückung, sondern auch für den langwierigen politischen und gesellschaftlichen Kampf um Anerkennung, Sichtbarkeit und Menschenrechte homosexueller Menschen in Deutschland.

    Häufige Fragen zum Paragraph 175

    Der Paragraph 175 gehört zu den dunkelsten Kapiteln deutscher Rechtsgeschichte. Hier beantworten wir zentrale Fragen zum Gesetz, seiner Anwendung und seiner Bedeutung bis heute.

    Was war der Paragraph 175?

    Der Paragraph 175 war ein Abschnitt im deutschen Strafgesetzbuch, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Er galt von 1871 bis 1994 und kriminalisierte homosexuelle Männer über mehr als ein Jahrhundert.

    Warum wurde der Paragraph 175 eingeführt?

    Der Paragraph 175 wurde 1871 im Deutschen Reich eingeführt. Er beruhte auf moralischen und gesellschaftlichen Vorstellungen der Zeit, die gleichgeschlechtliche Liebe als „widernatürlich“ oder „unsittlich“ betrachteten.

    Wie wurde der Paragraph 175 im Nationalsozialismus angewendet?

    Unter dem NS-Regime wurde der Paragraph 175 1935 massiv verschärft. Die Strafbarkeit wurde ausgeweitet, sodass bereits geringste Handlungen verfolgt werden konnten. Zehntausende Männer wurden verhaftet, verurteilt oder in Konzentrationslager deportiert.

    Galt der Paragraph 175 nach 1945 weiter?

    Ja. Nach dem Ende des Nationalsozialismus blieb der Paragraph 175 in beiden deutschen Staaten zunächst bestehen. Während er in der DDR später weitgehend abgeschafft wurde, galt in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit sogar die verschärfte NS-Fassung weiter.

    Wurden die Betroffenen rehabilitiert?

    Die juristische Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten Männer begann erst ab 2002. Eine umfassende Anerkennung des erlittenen Unrechts erfolgte damit sehr spät.

    Warum ist der Paragraph 175 heute noch relevant?

    Der Paragraph 175 steht symbolisch für staatliche Diskriminierung und Verfolgung queerer Menschen. Seine Geschichte zeigt, wie Gesetze Menschenrechte verletzen können – und warum rechtliche Gleichstellung und Erinnerung so wichtig sind.

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  • Was ist Transfeindlichkeit und warum steigt sie an?

    Was ist Transfeindlichkeit und warum steigt sie an?

    Neueste empirische Erhebungen zeigen einen Abwärtstrend in der Akzeptanz von queerer Vielfalt. Davon besonders betroffen sind trans Menschen. Das von der Robert Bosch Stiftung in Auftrag gegebene „Vielfaltsbarometer 2025“ bestätigt den Trend. Zwar liege die Akzeptanz weiterhin im positiven Bereich, nehme allerdings ab. Da die Studie trans als sexuelle Orientierung einordnet, bleiben spezifische Erkenntnisse weitgehend ausgeklammert.

    Zwei Aussagen jedoch haben einen trans Fokus und hier fallen die Werte besonders ins Auge: „Transsexuelle sollten unter sich bleiben“ und „Das Geschlecht zu ändern ist wider die Natur“. Die erste Aussage lehnten immerhin 56 % der Befragten ab, bei der zweiten waren es nur noch 34 %, während 23 % dem uneingeschränkt zustimmten (dazwischen noch die Abstufungen „stimmt wenig“ mit 18 % und „stimmt ziemlich“ mit 12 %).

    Was den Abwärtstrend bei der Akzeptanz angeht, so kennen wir entsprechende Befunde bereits aus den USA. Allerdings ist diesen empirischen Momentaufnahmen nicht zu entnehmen, warum das so ist. Genau das aber ist die eigentlich spannende Frage. Die Rede ist dann oft von Überforderung der Mehrheitsgesellschaft durch bestimmte Themen, auch von einer zunehmenden politischen Polarisierung mit der Folge einer Spaltung der Gesellschaft.

    Die Dauerbeschallung durch Rechtspopulisten und Rechtsextremisten – flankiert von angeblich feministischen sowie religiös-fundamentalistischen Gruppen – spielt eine wichtige Rolle. Das gilt umso mehr, wenn transfeindliche Positionen zum Regierungsprogramm erhoben werden, wie bei der erneuten Trump-Präsidentschaft in den USA seit Anfang des Jahres. Woran zum einen die Manipulierbarkeit von Einstellungen wie auch die Neigung, sich allgemeinen Stimmungen anzuschließen, leicht abzulesen ist.

    Was bedeutet Transfeindlichkeit – und wen trifft sie?

    So oder so, an der Tatsache, dass die Transfeindlichkeit in der Gesellschaft aktuell ansteigt, kommen wir nicht vorbei. Weil dem so ist, will ich mich hier näher mit der Frage befassen, was wir uns unter Transfeindlichkeit vorstellen müssen. Denn ihre Formen sind breit gefächert und auf den ersten Blick nicht unbedingt immer erkennbar. Leicht erkennbar jedoch sind ihre offenen Formen. Hass und Gewalt sind die sichtbarsten. Deren Anstieg dokumentiert wiederum die Polizeistatistik, wobei von einem nicht bezifferbaren Dunkelfeld auszugehen ist, also von Diskriminierungen, die gar nicht erst gemeldet und angezeigt werden, und auf der anderen Seite dürfte bei den steigenden Zahlen registrierter transfeindlicher Straftaten der letzten Zeit eine wachsende Sensibilisierung bei der Erfassung eine Rolle spielen.

    Um noch einmal auf das „Vielfaltsbarometer“ zurückzukommen. Auch darin wird Transfeindlichkeit zahlenmäßig ausgedrückt. Wenn nämlich 13 % der Befragten der Ansicht zustimmen, trans Personen sollten unter sich bleiben und 8 % diese Ansicht weitgehend teilen, dann heißt das nichts anderes, als dass sich ungefähr jeder Fünfte gegen die soziale Sichtbarkeit von trans ausspricht. Auch ohne die konkreten Motive zu kennen, so entspringen soziale Ausschlüsse am ehesten einer wie auch immer geprägten feindlichen Haltung. Auf jeden Fall stellt eine solche Haltung sowohl die Gleichberechtigung wie auch die gesellschaftliche Teilhabe von trans Personen in Frage.

    Auch für das zweite Statement sprechen die Zahlen im negativen Bereich für eine tendenzielle transfeindliche Haltung. Denn wer trans für widernatürlich hält, verortet sie am Ende im Spektrum von Krankheit und Perversion. Hier bliebe anzumerken, dass Biologie grundsätzlich als Einspruch gegen trans instrumentalisiert wird. Doch liegt dem ein Denkfehler zugrunde, indem man sich nämlich auf einen eingeengten, kulturell geprägten Begriff von Natürlichkeit beruft. Ich werde darauf später näher eingehen. Nur so viel vorab: Das Biologie-Argument im Kontext von trans erweist sich als einer der Favoriten im Sortiment transfeindlicher Narrative.

    Verdeckte Transfeindlichkeit: interne Dynamiken in trans und queeren Communities

    Ich will mich hier auf die versteckte, nicht immer offensichtliche Transfeindlichkeit konzentrieren, die gewissermaßen durch die Hintertür auftritt. Dass wir sie auch in der queeren Community und selbst in der trans Community finden, mag vielleicht überraschen und befremden, gehört aber leider zum Alltag. Die Beweggründe dafür sind schwer auszumachen, denn wenn eine trans Frau sich selbst als krank und anormal bezeichnet, sich vehement gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung ausspricht, die sie letzten Endes durch ihre Transition ja in Anspruch genommen hat, mögen wir das zwar als eine regressive Haltung wahrnehmen, aber der eigentliche Beweggrund ist nicht zu erkennen. Ob es beispielsweise aus Selbsthass geschieht oder es sich um eine Internalisierung negativer Fremdzuschreibungen handelt, kann nur gemutmaßt werden.

    SBGG im Fokus: Schutz der Selbstbestimmung vs. Missbrauchsdebatte bei trans

    Ein breites Einfallstor für Transfeindlichkeit ist die Missbrauchs-Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und die Tatsache, dass diejenigen, die es für eine Namens- und Personenstandsänderung (Änderung des Geschlechtseintrags) nutzen, weil sie trans, inter oder nichtbinär sind und deshalb einen nachvollziehbaren Grund haben, dies zu tun, durch einen niederschwelligen Antrag beim zuständigen Standesamt und durch Selbstauskunft erreichen. Genau das entspricht dem Kern geschlechtlicher Selbstbestimmung.

    Seit knapp einem Jahr ist nun das SBGG in Kraft und scheint im Großen und Ganzen zu funktionieren. Aktuell sollen es 22.000 Menschen bundesweit sein, die das Gesetz bisher in Anspruch genommen haben, wobei anzunehmen ist, dass die Zahl künftig niedriger liegen wird, denn mittlerweile dürfte der Anfangsstau abgebaut sein. Allerdings gab es darunter einen offenkundigen Missbrauchsfall durch eine rechtsextreme Person, einen Missbrauch mit Ansage und aus politischen Gründen, vor allem um das SBGG in Misskredit zu bringen.

    Waage und Richterhammer – Symbolbild zu SBGG, Selbstbestimmung und Debatte um transfeindlichen Missbrauch.
    Symbolbild: SBGG schützt Selbstbestimmung – die Missbrauchsdebatte nährt transfeindliche Narrative.

    Missbrauchsfall einordnen: SBGG schützen, Selbstbestimmung stärken – gegen transfeindliche Rückschritte

    Dass dadurch jedoch der Rechtsstaat ins Wanken kam oder das SBGG und damit die geschlechtliche Selbstbestimmung in Frage gestellt ist, lässt sich trotz einer aufgeheizten medialen Debatte wirklich nicht behaupten. Dass ein solcher Missbrauch letztlich einem transfeindlichen Impuls folgt, liegt auf der Hand. Die Lösung kann aber nicht sein, das Prinzip der Selbstbestimmung zu canceln, um etwa zur Begutachtung zurückzukehren, wie wir sie vom sogenannten Transsexuellengesetz kannten. Die Lösung kann nur sein, so meine Ansicht, dass ein offenkundiger Missbrauch eine Strafe nach sich zieht. Das heißt, das SBGG bedarf der Strafbewehrung.

    Schon die Entstehung des SBGG war von einer anhaltenden Missbrauchs-Debatte begleitet, die ein hochgradig transfeindliches Potential enthielt. Diskutiert wurde beispielsweise, dass Männer das Gesetz nutzen könnten, um sich Zugang zu geschlechtsspezifischen Räumen zu verschaffen, also Zugang zur Frauensauna, zum Frauengefängnis und allen Orten, die für weibliche Personen reserviert sind, wie Toiletten, Umkleideräume usw. Aber auch, um für sich etwa die Frauenquote zu kapern oder Frauenparkplätze in Anspruch zu nehmen.

    Selbst wenn dabei stets von Männern die Rede war, gerieten so auch trans Frauen unter den Radar des Missbrauchsverdachts, verbunden mit der Schlussfolgerung, dass der geänderte Geschlechtseintrag zwar auf dem Papier stehe, aber nicht in der Realität gelte. Vorbehalte und Ressentiments gegen trans Frauen schlugen hier voll zu Buche und hinterließen schließlich deutliche Spuren im Gesetzestext.

    Rechtliche Lücken: Militär-Paragraf, Gleichheitsgrundsatz und faktisch transfeindliche Effekte

    Das war ebenso der Fall beim sogenannten Militär-Paragrafen, der die Änderung des Geschlechtseintrags im Verteidigungsfall aussetzt, als ob trans weibliche Personen dann aufhören würden, trans zu sein. Trans Männer sind davon nicht betroffen, was mit Blick auf trans weibliche Personen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, wonach alle Menschen gleich vor dem Gesetz seien.

    Auch dies ein Beispiel für eine nur schlecht versteckte und im Grunde eklatante trans Feindlichkeit, die unsere Integrität frontal angreift. Nebenbei bemerkt, scheint der Gesetzgeber das im Grundgesetz verankerte Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht zu kennen. Um das in Anspruch zu nehmen, braucht es keine Personenstandsänderung. Solche Szenarien zeigen, wie tief Vorbehalte gegenüber trans Menschen in der juristischen Praxis verankert sind. Das Paradebeispiel ist das sogenannte Transsexuellengesetz. Sein restriktiver Charakter führte zu mehreren Menschenrechtsverletzungen, die das Bundesverfassungsgericht Schritt für Schritt beseitigte.

    Lehrperson vorne erklärt einer Gruppe Wege aus Transfeindlichkeit – Aufklärung, Rechtsschutz und gelebte Selbstbestimmung.
    Skizze: Queere Lehrperson führt durch einen Workshop – Aufklärung, Rechtsschutz und gelebte Selbstbestimmung als Antworten auf Transfeindlichkeit.

    Geschlechtsidentität anerkennen: Sprache, Recht und Selbstbestimmung für trans Personen

    Wenden wir uns einem anderen Diskriminierungsfeld zu, das hier bereits kurz erwähnt wurde: Das ist die Rede vom sogenannten biologischen Geschlecht, mit der sich vor allem zweierlei Aussagen verbinden. Zum einen soll damit unterstrichen werden, dass es nur zwei Geschlechter gebe. Wobei niemand bei Verstand die Tatsache leugnen wird, dass es Frauen und Männer gibt mit einer unterscheidbaren Körperbeschaffenheit.

    Wo sich trans Menschen in einer durch die Fortpflanzung definierten geschlechtlichen Binarität wiederfinden, bleibt freilich offen. Denn über Keimdrüsen und Gene lässt sich trans nun mal nicht erklären. Andererseits ist die Existenz von trans ebenso eine Tatsache, die durch die Erkenntnisse der Ethnologie und Kulturgeschichtsforschung dahingehend ergänzt wird, dass es Menschen wie mich schon immer und überall auf der Welt gegeben hat, also Menschen, die einen Geschlechtsrollenwechsel vollzogen haben.

    Der als Verteidigung geschlechtlicher Vielfalt gemeinte Hinweis, die Natur kennzeichne ein Variantenreichtum, ist zwar zutreffend, wenn es um Geschlechtsmerkmale oder um hormonale und chromosomale Fragen geht, und als Einspruch gegen eine strikte Zweigeschlechtlichkeit nachvollziehbar, ist aber leider nicht wirklich hilfreich bei der Beantwortung der Frage, warum es trans gibt. Wir finden darin keine schlüssige Antwort. Dass dieses Warum (noch) nicht beantwortbar ist, macht uns – wenig überraschend – leicht angreifbar. Die breite trans feindliche Front bestätigt das.

    Wege aus der Transfeindlichkeit: Aufklärung, Rechtsschutz und gelebte Selbstbestimmung

    Ich hatte ja von zweierlei Aussagen im Zusammenhang mit der Rede vom biologischen Geschlecht gesprochen. Die erste Aussage behauptet, es gebe nur zwei Geschlechter und lässt trans Menschen außen vor. Die zweite leugnet die Geschlechtsidentität, also das, was die Lebenswirklichkeit von trans Personen prägt. Sie unterstellt, trans Menschen blieben ungeachtet körperverändernder Maßnahmen immer ihr Geburtsgeschlecht. Die Aussage lautet dann: eine trans Frau bleibe ein biologischer Mann und ein trans Mann eine biologische Frau. Solches Denken hat weitreichende Folgen. Seine Spuren lassen sich, ohne das hier vertiefen zu können, bis in die aktuelle Gesetzgebung verfolgen, indem dort ein Begriff wie Geschlechtsidentität konsequent vermieden wird. Die Konsequenz: trans bleibt ausgeklammert, zählt nicht mit, wo immer es um Fragen von Geschlecht geht.

    Ich glaube es ist offenkundig, was daran transfeindlich ist. Es ist ein Frontalangriff auf unsere Integrität, der den Zweifel an unserer menschlichen ‚Echtheit‘ in sich trägt. Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht uns einerseits die geschlechtliche Selbstbestimmung, aber behandelt die bestätigte Geschlechtsidentität als etwas Zweitklassiges, nicht Vollwertiges.

    Wege aus der Transfeindlichkeit: Aufklärung und Selbstbestimmung

    Es besteht wohl kein Zweifel daran, dass wir immer noch – trotz allem Erreichten – am Anfang stehen. Das SBGG wurde gemacht für trans , inter und nichtbinäre Menschen, doch wie es aussieht, muss wohl die Gesellschaft als Ganzes erst noch geschlechtsmündig werden.

    FAQ zu Transfeindlichkeit

    Dieser FAQ-Bereich erklärt Transfeindlichkeit und zeigt Wege heraus – mit Fokus auf trans Perspektiven, SBGG und Selbstbestimmung. Nutze diesen FAQ-Bereich, um Definitionen, Zahlen, Rechtsschutz und praktische Tipps schnell zu finden.

    Was ist Transfeindlichkeit?

    Transfeindlichkeit sind abwertende Haltungen, Sprache oder Handlungen gegenüber trans Personen – von Spott und Misgendern bis zu Diskriminierung und Gewalt. Sie wirkt individuell, institutionell und strukturell und mindert Sichtbarkeit sowie Selbstbestimmung.

    Warum steigt Transfeindlichkeit an?

    Polarisierte Debatten, Desinformation und politischer Rückenwind für transfeindliche Narrative verstärken Vorurteile. Wo Emotionen dominieren und Fakten fehlen, sinkt Akzeptanz; einflussreiche Akteurinnen und Akteure beschleunigen diesen Effekt.

    Welche Formen von Transfeindlichkeit gibt es?

    Offen: Beschimpfungen, Drohungen, Übergriffe. Verdeckt: Gatekeeping, bürokratische Hürden, Ignorieren von Geschlechtsidentität und das „Biologie“-Totschlagargument. Beides schränkt Teilhabe und Selbstbestimmung ein.

    Was ist das SBGG?

    Das SBGG ist das Selbstbestimmungsgesetz. Es vereinfacht für trans, inter und nichtbinäre Menschen die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag und stärkt damit rechtliche Selbstbestimmung.

    Welche Rolle spielt das SBGG im Kontext von Transfeindlichkeit?

    Es baut Hürden ab und schützt Würde. Zugleich wird es in Missbrauchsdebatten teils transfeindlich instrumentalisiert. Ziel sollte sein, klar gegen Missbrauch vorzugehen, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung zu schwächen.

    Was ist die Missbrauchsdebatte?

    Damit sind Diskussionen gemeint, die Gesetze oder Schutzräume pauschal als leicht missbrauchbar darstellen. Oft beruhen sie auf Einzelfällen, Hypothesen oder Vorurteilen und können transfeindliche Stimmungen verstärken.

    Was bedeutet „Missbrauchsdebatte bei trans“ konkret?

    Es wird etwa behauptet, trans Frauen würden Gesetze nutzen, um unrechtmäßig Zugang zu Schutzräumen zu erhalten, Quoten zu „kapern“ oder Vorteile zu erlangen. Solche Narrative stigmatisieren trans Personen, obwohl legitime Selbstbestimmung rechtlich vorgesehen ist und Fehlverhalten strafbar bleibt.

    Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?

    Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, wie Menschen ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag eigenverantwortlich ändern können. Es ersetzt entwürdigende Begutachtungen, erleichtert Verfahren und stärkt Rechtsschutz und Selbstbestimmung.

    Was bedeutet Personenstandsänderung?

    Eine Personenstandsänderung ist die offizielle Änderung von Name und/oder Geschlechtseintrag in Standesamt, Registern und Ausweisen. Sie stellt sicher, dass Dokumente und Alltag mit der gelebten Geschlechtsidentität übereinstimmen.

    Was hilft gegen Transfeindlichkeit im Alltag?

    Respektvolle Sprache (Name und Pronomen), Eingreifen bei Anfeindungen, klare Regeln in Institutionen, Ansprechstellen, Schulungen und niedrigschwellige Meldewege. Rechtlicher Schutz durch Antidiskriminierungsrecht und SBGG ergänzt die Aufklärung. Gelebte Selbstbestimmung senkt Transfeindlichkeit nachhaltig.

    Was können Medien und Politik tun?

    Faktenbasiert berichten, Desinformation einordnen und trans Perspektiven einbeziehen. Politisch: SBGG fair umsetzen, Schutzlücken schließen, Beratungs- und Bildungsangebote sichern und Hasskriminalität konsequent erfassen.

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  • Der Kampf mit „unzüchtigen Schriften“ – heute und vor 100 Jahren

    Der Kampf mit „unzüchtigen Schriften“ – heute und vor 100 Jahren

    Was gilt überhaupt als Nacktheit?

    Unser YouTube-Kanal wurde Anfang Juni gesperrt. Grund? Angebliche „Nacktheit“. Diese Art von Sperren wirft oft die Frage nach queerer Zensur auf. Man könnte hier darüber diskutieren, was die Darstellung von Nacktheit überhaupt bedeutet. Ist es einfach bloße Haut, also zum Beispiel ein Video von fröhlichen Männern ohne Oberteil, die ihre Gesellschaft genießen, sich aber auf keinen Fall sexuell betätigen? Oder wird eine Abbildung erst dann als pornografisch eingestuft, wenn Geschlechtsteile sichtbar sind, unabhängig vom Kontext? Ist Nacktheit immer etwas Schlechtes oder kann sie auch guten Zwecken dienen?

    Dass man sich im Jahr 2025 solche Fragen stellen muss, verdeutlicht am besten, wie weit die Gesellschaft durch den Rechtsruck der letzten Jahre zurückgefallen ist. Wir täuschen uns nicht: Es ist kein Zufall, dass dieser Schritt ausgerechnet in einer Zeit erfolgt, in der rechte und rechtsextreme Diskurse drastisch zunehmen und die U.S.-amerikanischen Großkonzerne – unsere angeblichen „Verbündeten“ – sich unter dem Einfluss von Donald Trumps Anti-„Woke“-Politik selbst demaskieren. Sobald ein anderer politischer Wind weht und sich die Unterstützung nicht mehr lohnt, zeigen die Großen wie Meta und Alphabet ihr wahres Gesicht. Die Rechte von LSBTIQ+-Menschen haben sie nie ernst gemeint, sie wollten damit nur Geld verdienen. Dass das, was als Richtlinienverstoß definiert wird, in erster Linie Diversity-Bestrebungen – darunter queere Aufklärung und Präventionsarbeit – trifft, ist symptomatisch.

    Abgesehen davon, dass Nacktheit einfach ästhetisch ist – das wussten schon die Künstler der Antike –, spielte sie in der modernen Geschichte oftmals sogar eine aktivistische und politische Rolle. Der Kampf gegen Nacktheit (sowohl tatsächliche als auch vermeintliche) in jeder Form ist ebenso alt. Im folgenden Beitrag sollen Parallelen zwischen der heutigen und der ersten deutschen queeren Bewegung (ca. 1897–1933) aufgezeigt werden. Der Kontext ist zwar ein anderer, doch die Herausforderungen sind alles andere als neu.

    Die Anfänge eines Kampfs um Selbstbestimmung

    Titelblatt von Karl Heinrich Ulrichs’ Schrift „Vindex“ von 1864 – eine der ersten juristischen Verteidigungen homosexueller Liebe.
    “Vindex”, die erste Schrift von Karl Heinrich Ulrichs, die unter dem Pseudonym „Numa Numantius“ veröffentlicht wurde. Quelle: Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ulrichs_1_-_Vindex.jpg)

    Der moderne queere Aktivismus hat seinen Ursprung im späten neunzehnten Jahrhundert in Deutschland. Die in erster Linie publizistische Aktivität des frühen Pioniers Karl Heinrich Ulrichs (1825–1895) beeinflusste die späteren Mitstreiter*innen stark. Dennoch veröffentlichte Ulrichs seine Schriften unter dem Pseudonym „Numa Numantius“, da die Konsequenzen einer affirmativen Behandlung von Homosexualität gravierend hätten sein können.

    Von Ulrichs ließ sich ein weiterer queerer Pionier beeinflussen, und zwar Magnus Hirschfeld (1868-1935), Mitgründer des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) und Herausgeber seines Organs, des „Jahrbuchs für sexuelle Zwischenstufen“. 1919 gründete er das Institut für Sexualwissenschaft, die erste weltweit anerkannte queere Aufklärungseinrichtung, die bald nach der Machtübernahme durch die Nazis geplündert wurde. Was Hirschfeld von anderen Anführern der „Homosexuellen“-Bewegung unterschied, war seine Inklusivität gegenüber verschiedenen Formen des Queer-Seins und unterschiedlichen sozialen Gruppen: „Tanten“, effeminierten Männern, maskulinen Frauen, trans* Menschen sowie Sexarbeiter*innen.

    Männliche Prostitution explizit war ein zentraler Streitpunkt im queeraktivistischen Milieu der Zeit. Unter der Leitung von Friedrich Radszuweit handelte der Bund für Menschenrecht (BfM), die ab 1923 führende und größte queere Dachorganisation in Deutschland, nach dem Leitprinzip der „Respektabilität“, das die Solidarität mit „unanständigen“ Queers opferte. Die 1903 gegründete Gemeinschaft der Eigenen (GdE) hingegen war eine reinmännliche Gruppierung von elitären und konservativen Antifeministen, die Frauen lediglich in einer untergeordneten Rolle als Mütter und Hauspflegerinnen sahen.

    Der Kampf mit „unzüchtigen Schriften“

    Titelseite der Zeitschrift „Der Eigene“ von 1919 mit zwei nackten Männern im Garten – ein Beispiel früher queerer Selbstrepräsentation und der damit verbundenen Zensurgeschichte.
    Eine Ausgabe von “Der Eigene” aus dem Jahr 1919. Die Zeitschrift enthielt regelmäßig Abbildungen von nackten Männern und sogar Jungs und Jugendlichen. Quelle: Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Der_Eigene_1919_vol_7.jpg) Quelle: Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ulrichs_1_-_Vindex.jpg)

    Trotz seiner problematischen ideologischen Haltung hat auch Adolf Brand (1874-1945), Mitgründer und langjähriger Leiter der GdE, einige Verdienste um die queere Emanzipation. Die von ihm ab 1896 unregelmäßig herausgegebene Zeitschrift „Der Eigene“ ist nach aktuellem Kenntnisstand die erste homosexuelle Zeitschrift der Welt, auch wenn sie sich an eine eher gehobene (und implizit männliche) Leserschaft richtete. Da „Der Eigene“ öfter Abbildungen von nackten Männern enthielt und damit gegen den Paragraf 184 (Verkauf und Verbreitung „unzüchtiger“ Schriften) verstieß, musste sich Brand mehrmals vor Gericht verantworten und sogar Haftstrafen verbüßen. Dem „Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen“ als einer wissenschaftlichen Publikation ist es übrigens gelungen, von einem ähnlichen Schicksal verschont zu bleiben.

    Es muss hier angemerkt werden, dass viele Fotos in „Der Eigene“ auch aus heutiger Sicht tatsächlich sehr problematisch sind, weil sie oftmals nackte Jungs und Jugendlichen darstellen. Thematisiert wurde dies unter anderem in der Ausstellung „Aufarbeiten: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Zeichen von Emanzipation“ im Schwulen Museum Ende 2023 und Anfang 2024.

    Nach dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung 1919 entwickelte sich die queere Emanzipation zu einer Massenbewegung. Ermöglicht wurde dies durch die Herausgabe der Zeitschrift „Die Freundschaft“, die queere Menschen in ganz Deutschland vernetzte und die Gründung von lokalen „Freundschaftsvereinen“ in Gang setzte. Doch von Anfang an musste die Redaktion mit Unannehmlichkeiten rechnen: Bereits in den ersten Wochen erfolgte eine Meldung an die Behörden. Zwar wurde der Herausgeber Karl Schultz im März 1920 von der Anklage der Verletzung der Sittlichkeit gemäß § 184 freigesprochen, ein Jahr später wurde er jedoch zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt.

    Diesmal lautete die Straftat Kuppelei. Wie wurde diese Anklage begründet? Ausschlaggebend dafür waren die Inserate, also persönliche Annoncen, die das Kennenlernen und womöglich – so die Argumentation des Gerichts – auch den sexuellen Kontakt von queeren Menschen förderten. Folglich verschwanden sie aus der Zeitschrift und waren nun nur noch im Rahmen eines Abonnements eines separaten Extrablatts erhältlich.

    Bewahrung der Jugend

    Inseratenseite aus der Zeitschrift „Die Freundschaft“ mit Kontaktanzeigen queerer Männer – historisches Beispiel für queere Vernetzung und Sichtbarkeit in der Weimarer Republik.
    Eine Beispiel-Inseratenseite aus „Die Freundin“. Annoncen waren öfter Gegenstand großer Kontroversen und sogar strafrechtlicher Verfahren. Quelle: Forum Queeres Archiv München (https://archiv.forummuenchen.org/zeitschrift/die-freundin/)

    Im Februar 1923 kehrten die rechtlichen Probleme von „Die Freundschaft“ zurück. Im Zuge eines erneuten Zensurverfahrens wurde die Zeitschrift von den Behörden für drei Monate eingestellt. 1926 verabschiedete der Reichstag das Gesetz „zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften“, an dessen Entstehung die christlichen „Sittlichkeitsvereine“ maßgeblich beteiligt waren. Es führte eine Liste unzüchtiger Schriften ein, die nicht nur queere Literatur umfasste und auf die individuelle Ausgaben gesetzt werden konnten. Ein entsprechender Eintrag bedeutete, dass die jeweilige Ausgabe nicht öffentlich ausgelegt, sondern nur noch auf Anfrage (also quasi unter dem Ladentisch) verkauft werden durfte. Begründet wurde dies, wie der Name des Gesetzes schon andeutet, mit Jugendschutz.

    Etliche Ausgaben von queeren Zeitschriften, darunter „Frauenliebe“ im Jahr 1927 und „Die Insel“ im Jahr 1928, haben es auf die Liste geschafft. Eine übliche Gegenstrategie war es, die Zeitschrift unter einem anderen Titel zu verkaufen, um die Ausgabenkontinuität nicht zu unterbrechen. So wurde „Die Freundin” in den Jahren 1928–29 als „Ledige Frauen” verkauft, nachdem die Erstere auf die Liste gesetzt worden war. Manchmal gerieten einzelne Zeitungshändler in Schwierigkeiten, ohne dass sie über das Verbot einzelner Ausgaben Bescheid wussten.

    Andere Facetten der Zensur

    Buchcover von Walter Homanns „Tagebuch einer männlichen Braut“ mit einer historischen Fotografie einer Person in einem Hochzeitskleid – inspiriert von der trans Identität von Dina Alma de Paradeda.
    Walter Homanns Roman „Tagebuch einer männlichen Braut“. Auch wenn die zwei Zensurverfahren scheiterten, mussten Kürzungen des kontroversesten Materials vorgenommen werden. Quelle: Männerschwarm Verlag (https://www.maennerschwarm.de/buch/tagebuch-einer-maennlichen-braut/)

    Auch Romane und Filme fielen der Zensur zum Opfer. Ein Beispiel ist Walter Homanns Tagebuch einer männlichen Braut, das von der Geschichte der selbsternannten „Comtesse“ (oder Gräfin) Dina Alma de Paradeda inspiriert wurde. Sogar zweimal (1907 und 1928) wurde der Roman Gegenstand eines Zensurverfahrens. Auch wenn beide Prozesse für das Buch positiv ausgingen, führte das große Aufsehen um die Publikation dazu, dass in den nächsten Ausgaben das kontroverseste Material gekürzt wurde.

    Der erste deutsche Film und einer der ersten weltweit, die Homosexualität thematisierten – Richard Oswalds Anders als die Andern -, wurde im August 1920, über ein Jahr nach seiner Premiere, verboten. Die Produktion handelt zwar von der gleichgeschlechtlichen Liebe eines Musikers zu seinem erwachsenen Schüler, Zärtlichkeiten sind darin jedoch kaum zu sehen, geschweige denn ein Kuss. Trotzdem löste der Film riesige Kontroversen aus und es kam in vielen Städten deutschlandweit zu Protesten gegen die Ausstrahlung.

    Hirschfeld, der maßgeblich an dem Film mitwirkte und aufgrund seiner Tätigkeit schon früher Anfeindungen ausgesetzt gewesen war, wurde infolge der Kontroversen zum Erzfeind der Rechtsextremen. Er wurde mehrmals überfallen, im Oktober 1920 in München sogar so schlimm, dass einige Zeitungen vorschnell seinen Tod verkündeten. Einige seiner Vorträge wurden unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seine Mitarbeit beim Film abgesagt, andere arteten in Randale mit dem Einsatz von Stinkbomben und Feuerwerkskörpern aus.

    Filmposter von „Anders als die Andern“ (1920) – erster deutscher Spielfilm mit homosexuellem Thema, mit wissenschaftlicher Beratung durch Magnus Hirschfeld.
    Poster des Films „Anders als die Andern“, der im August 1920 nach über einem Jahr von Protesten verboten wurde. Quelle: Wikimedia Commons (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Anders_als_die_andern_1919_poster.jpg)

    Eine andere Form der „Zensur“ und Einschüchterung, die einen eigenen Artikel verdient, ist die polizeiliche Überwachung queerer Treffpunkte. In Städten wie Dresden, Chemnitz, München und Hannover wurden Queers in den 1920ern sogar registriert und verhört. Auch Razzien waren keine Seltenheit: So wurde beispielsweise am 2. Juli 1921 eine Party des Görlitzer Freundschaftsvereins im Hotel Namenlos durch eine Aktion der lokalen Polizei unterbrochen. Insgesamt wurden 23 Personen festgenommen und bis 12 Uhr am nächsten Tag inhaftiert, zwei davon sogar einen Tag länger. Der Vorwurf lautete Zuhälterei, letztendlich wurde jedoch keine Anklage erhoben.

    Technologische Repression

    Heute leben wir natürlich in einer anderen Welt und genießen deutlich mehr Akzeptanz und Rechte als unsere queeren Vorfahren. Doch gerade diese werden zunehmend in Frage gestellt, sodass die Errungenschaften der Kämpfe der letzten sechzig Jahre in Gefahr geraten. Vor diesem Hintergrund erscheint die Allianz der Rechtsextremen mit großen Technologiekonzernen umso erschreckender.

    Was vor einhundert Jahren offenkundig und aggressiv von Behörden als Unzucht, Verletzung der Sittlichkeit oder im Namen des Jugendschutzes bekämpft wurde, wird heute viel subtiler und scheinbar harmloser angegangen. Unter dem Deckmantel der „Community Guidelines“, „Safe” oder „Advertiser-friendly Content“ werden queere Inhalte, Safer-Sex-Aufklärung und HIV-Prävention zensiert. Dabei sind manche Formen der Zensur, wie zum Beispiel das Shadow-Banning oder Altersbeschränkungen, nicht sofort erkennbar und somit viel unsichtbarer. Außerdem werden Entscheidungen über die Zulassung von Online-Inhalten nicht von Menschen, sondern immer mehr von Algorithmen getroffen.

    Dies kann im schlimmsten Szenario Leben kosten. Vor allem queere Jugendliche brauchen Zugang zu Informationen, die sie nicht nur über sexuelle Gesundheit aufklären, sondern auch vor Minderwertigkeitsgefühlen oder sogar Selbstmordgedanken schützen. HIV-Prävention und queere Bildungsarbeit darf unter keinen Umständen Opfer des Algorithmus-Regimes fallen.

    Immer wenn vor den Gefahren der zunehmenden rechten Radikalisierung der Gesellschaft und der Möglichkeit einer rechtsextremen Regierung gewarnt wird, sagen viele: „So schlimm wird es nicht sein.“ Genauso hat man auch vor ein hundert Jahren die Perspektive einer Machtübernahme durch Adolf Hitler kleingeredet. Vor ein paar Jahren schien das Risiko eines politischen Datenmissbrauchs durch US-amerikanische Big-Tech-Konzerne ebenfalls unwahrscheinlich und wurde von vielen bagatellisiert. Heute dürfen wir uns dessen nicht mehr so sicher sein.

    Bibliographie

    Beachy, Robert. Gay Berlin: Birthplace of a Modern Identity. 2014. New York City: Vintage Books, 2015.

    Foit, Mathias. Queer Urbanisms in Wilhelmine and Weimar Germany: Of Towns and Villages. Cham, Schweiz: Palgrave Macmillan, 2023.

    Dobler, Jens. “Nachwort.” In Tagebuch einer männlichen Braut, hrsg. Dobler, 154–175. Hamburg: Männerschwarm Verlag, 2010.

    —. Polizei und Homosexuelle in der Weimarer Republik: Zur Konstruktion des Sündenbabels. Berlin: Metropol Verlag, 2020.

    —.“Zensur von Büchern und Zeitschriften mit homosexueller Thematik in der Weimarer Republik.” Invertito – Jahrbuch für die Geschichte der Homosexualitäten 2 (2000): 85–104.

    Malakaj, Ervin. Anders als die Andern. Montreal, Quebec: McGill-Queen’s University Press, 2023.

    Micheler, Stefan. Zeitschriften, Verbände und Lokale gleichgeschlechtlich begehrender Menschen in der Weimarer Republik. Stefan Micheler Homepage. August 1, 2008. www.StefanMicheler.de/zvlggbm/stm_zvlggbm.pdf.

    Vendrell, Javier Samper. The Seduction of Youth: Print Culture and Homosexual Rights in the Weimar Republic. Toronto: University of Toronto Press, 2020.

    Mehr zu Zensur & Sichtbarkeit

    Pressebericht:

    YouTube löscht schwulen Präventionskanal – pünktlich zum Pride Month

    Stellungnahme von IWWIT:

    Unser IWWIT-YouTube-Kanal wurde gelöscht

  • Unser IWWIT-YouTube-Kanal wurde gelöscht

    Unser IWWIT-YouTube-Kanal wurde gelöscht

    Pünktlich zum Pride Month hat YouTube unseren Kanal ohne jede Vorwarnung entfernt.
    Die Begründung? Unsere Videos zu Sexualität, queeren Lebensrealitäten und Safer Sex würden gegen Richtlinien zu „Sex und Nacktheit“ verstoßen – und seien angeblich „eine Gefahr für die Community“.

    Das ist ein Schlag ins Gesicht – nicht nur für uns,
    sondern für alle, die sich für Aufklärung, Sichtbarkeit und sexuelle Gesundheit einsetzen.

    Wir sagen: Das lassen wir uns nicht gefallen.

    Unsere Arbeit hat einen klaren öffentlichen Auftrag:

    Menschen stärken. Aufklären. Safer Sex fördern.

    Geschlechtliche Identitäten sichtbar machen.

    Wir machen keine Pornos.
    Wir machen Empowerment – für schwule, bi+, trans und queere Menschen.

    Mittlerweile müssen wir Begriffe wie „Sex“ sogar mit zwei G schreiben („Segg“) oder durch Sonderzeichen verschleiern – nur damit der Algorithmus uns nicht blockiert.

    Was jetzt?

    Wir machen weiter. Laut. Sichtbar. Unbequem.

    Wir lassen uns nicht zum Schweigen bringen.
    Unsere Arbeit ist wichtig – und wir setzen sie fort.

    Was genau passiert ist, erzählen wir euch im Video unten:

    Erklärung zum Video

    Kampagnenleitung: Jonathan Gregory
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Chris*tian Gaa

    Pünktlich zum Pride Month wurde der Präventionskanal der Deutschen Aidshilfe von YouTube gelöscht. In diesem Video erklärt Jonathan die Hintergründe und wie es dazu kommen konnte. Chris aus der Presseabteilung ordnet ein, warum der Kanal so wichtig für queere Gesundheitsaufklärung ist.

    Für Presseanfragen und weitere Informationen wende dich gern an uns per E-Mail. christian.gaa@dah.aidshilfe.de

    Hilf mit, queere Aufklärung sichtbar zu halten!

    Teile unser Video.
    Sprich darüber.
    Unterstütze queere Sichtbarkeit.

    Denn: Aufklärung ist ein Menschenrecht – kein Regelverstoß.

    Pressebericht zu diesem Thema:

    https://neu.iwwit.de/presse/youtube-loescht-schwulen-praeventionskanal-puenktlich-zum-pride-month/
  • Wider die Selbstbestimmung: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt von rechts

    Wider die Selbstbestimmung: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt von rechts

    Bild: Noah Elio Weinmann – https://noah-elio.com/

     

    Redaktionsnotiz: Dieser Artikel wurde vom Kulturanthropologen Patrick Wielowiejski aus seiner wissenschaftlichen Perspektive geschrieben. Wielowiejski hat sich im Rahmen seiner Forschungsarbeiten spezifisch mit der AfD auseinandergesetzt. Uns ist wichtig zu betonen, dass viele der hier beschriebenen Ideologien und Positionen nicht auf die AfD beschränkt sind, sondern auch in anderen Teilen der Gesellschaft vorzufinden sind, weswegen wir uns für eine Veröffentlichung zur Diskussion in unserer Community entschieden haben.

    Der Artikel ist eine Zweitveröffentlichung, die uns freundlicherweise von Geschichte der Gegenwart zur Verfügung gestellt wurde. Dafür bedanken wir uns herzlich. Quelle/bzw. Erstveröffentlichung: https://geschichtedergegenwart.ch/wider-die-selbstbestimmung-geschlechtliche-und-sexuelle-vielfalt-von-rechts/

     


     

    Selbstbestimmung ist laut der AfD eigentlich eine gute Sache. Im Leitantrag für ihr Programm zur Bundestagswahl ist unter anderem davon die Rede, dass Menschen mit Behinderungen „ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben“ führen können sollen; einem „staatlich erzeugte[n] Impfdruck“ wird „das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Bürger über ihre körperliche Integrität“ entgegengehalten; und auch die geforderte Verschärfung von Asyl- und Migrationspolitik wird mit diesem Begriff begründet: „Eine existentielle Frage wie die Zuwanderung, muss in freier Selbstbestimmung auf nationaler Ebene entschieden werden.“

    Wenn es um die geschlechtliche Identität geht, ist es für die AfD mit Selbstbestimmung jedoch vorbei. Sie will das von der Ampel-Koalition eingeführte „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ wieder zurücknehmen, das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz erleichtert es trans, inter und nichtbinären Menschen, ihren Personenstand und ihren Vornamen zu ändern. Es stellt in seiner Definition von Geschlecht nicht auf vermeintliche biologische Tatsachen ab, sondern auf die selbst empfundene Geschlechtsidentität. Demgegenüber fordert die AfD: „Die Realität der Zweigeschlechtlichkeit muss wieder anerkannt werden[.]“ Darin äußert sich der Antiliberalismus der AfD, denn die Idee sexueller und geschlechtlicher Selbstbestimmung setzt voraus, dass das Subjekt über ein gewisses Maß an Freiheit in Bezug auf seine eigene Identität verfügt.

    Dies bedeutet indes nicht, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und trans Personen von der AfD als solche ausgeschlossen würden, was in der Öffentlichkeit oft als Widerspruch wahrgenommen wird. In der Tat integriert die AfD vor allem Homosexuelle, insbesondere schwule Männer, in ihre Reihen und auch rechte trans Personen organisieren sich in der AfD. Solange sie die „Realität der Zweigeschlechtlichkeit“ anerkennen und damit queere Auffassungen von Geschlecht und Sexualität zurückweisen, werden LGBT-Personen von der AfD toleriert. Wie ist das zu verstehen?

    Zwischen Homonationalismus und Antiliberalismus

    In einer ethnografischen Forschung zwischen 2017 und 2019 bin ich dem Zusammenhang von Rechtspopulismus und Homosexualität gefolgt (Rechtspopulismus und Homosexualität. Eine Ethnografie der Feindschaft, Campus 2024, Open Access). Mich hat dabei interessiert, auf welche Arten und Weisen sich die AfD heute auf Homosexualität bezieht. Die zentralen Protagonisten dieses politischen Feldes sind die „Alternativen Homosexuellen“ (AHO) – eine Handvoll schwuler AfD-Politiker, deren Ziel darin besteht, sowohl in die Partei hineinzuwirken als auch nach außen zu vermitteln, dass es sich nicht ausschließt, rechts und schwul zugleich zu sein. Dies ist zwar historisch nichts Neues – prominente rechte homosexuelle Männer waren etwa der SA-Führer Ernst Röhm oder der Neonazi Michael Kühnen. Doch während diese aus ihren eigenen Reihen heraus bekämpft wurden, werden die Mitglieder der AHO in der AfD größtenteils akzeptiert. Zur Zeit meiner Feldforschung wurde gar erzählt, ein prominenter Berliner AfD-Politiker habe behauptet, in seinem Berufsleben noch nie mit so vielen Homosexuellen zu tun gehabt zu haben wie in der AfD.

    „Im Ergebnis haben wir es nicht primär mit Homo- oder Transfeindlichkeit zu tun (auch wenn diese mitnichten ganz verschwunden sind), sondern vor allem mit Queerfeindlichkeit.“

    Eine naheliegende Begründung für diese Verschiebung ist, dass die Befürwortung von liberalen LGBT-Rechten zum Ausweis von Modernität par excellence und zum moralischen Aushängeschild des Westens geworden ist. „Homonationalismus“ hat die US-amerikanische Geschlechter- und Queertheoretikerin Jasbir Puar diese Situation in ihrem Buch Terrorist Assemblages genannt. Sich positiv auf die Rechte von geschlechtlichen und sexuellen Minderheiten zu beziehen und deren Gefährdung durch eine „Islamisierung“ Europas zu behaupten, ist für die AfD also schlicht strategisch klug – es ist eine rhetorische Modernisierung analog zur dédiabolisation des damaligen französischen Front National (heute Rassemblement National) durch Marine Le Pen. Das islamfeindliche Motto „Ich habe keine Lust, die Emanzipation von Frauen und Schwulen noch einmal zu wiederholen“, das der niederländische Rechtspopulist Pim Fortuyn Anfang der 2000er Jahre formulierte, gehört inzwischen zum rechten Alltagsverstand. In Bezug auf die Rechte von trans Personen lässt sich ähnlich argumentieren, was die Politikwissenschaftlerin Judith Goetz als „Transchauvinismus“ bezeichnet.

    Nun können aber längst nicht alle in der AfD und erst recht nicht im weiteren Feld der äußeren Rechten etwas mit „liberalen westlichen Werten“ anfangen. Einige sehen nicht im Islam die größte Bedrohung der Gegenwart, sondern in Liberalismus und US-amerikanischer Hegemonie – etwa der ehemalige Geschichtslehrer und Publizist Karlheinz Weißmann. LGBT-Personen, die ihre „Abnormalität“ (O-Ton mehrerer meiner Gesprächspartner) zum Thema machen, stehen nach wie vor unter Dekadenzverdacht. Wer von Emanzipation spricht, setzt voraus, dass ungleiche Machtverhältnisse veränderbar sind – und diese Annahme hält die äußere Rechte für bedrohlich. Demgegenüber ruft die ethnosexistische Figur des patriarchalen und homophoben muslimischen Mannes aus dem Nahen Osten bei manchen rechten Männern durchaus Faszination und Bewunderung hervor.

    Deswegen präsentieren sich die LGBT-Rechtspopulist:innen der Gegenwart als Feinde nicht nur des Islams, sondern auch als Feinde der Linken. Während einer Veranstaltung der AHO in Essen im Juni 2018 sprach Matthias „das freundliche Gesicht des NS“ Helferich ein Grußwort, in dem er unter anderem Folgendes sagte:

    „Bei dem Thema Homosexualität, da ist der Begriff Normalität auch immer ein Streitpunkt. Wissen Sie, was ich finde? Ich finde die Alternative Homosexuellenorganisation ganz furchtbar normal, wenn ich mir die Linken in dem Land anschaue. Denn was zur Normalität gehört, ist, dass man seine Heimat liebt und dass man einen positiven Identitätsbezug hat zu seiner Heimat und zu seinem patriotischen Ich. Und ich möchte viel lieber in der Normalität der Alternativen Homosexuellenorganisation leben als in der Normalität, die gerade in unser Land hineinkommt, in der Normalität der Viel-, Kinder- und Zwangsehen.“

    Rechte Homosexuelle sind demzufolge immerhin „normaler“ als „die Linken in dem Land“. Für jemanden wie Helferich sind sie also zumindest strategisch als Bündnispartner:innen ernst zu nehmen.

    Essentialismus statt Emanzipation

    Ein zentrales Element im rechten Kulturkampf gegen die imaginierte linke Hegemonie ist der Kampf gegen „Gender-Ideologie“. Die „Überhöhung“ von LGBT-Personen und ihren Anliegen ist in den Augen der äußeren Rechten Teil dieser Ideologie. LGBTs innerhalb der AfD müssen nicht nur glaubhaft machen, damit nichts zu tun zu haben, sondern argumentativ und performativ die vermeintlichen Annahmen der „Gender-Ideologie“ widerlegen. Leitmotiv ihres politischen Handelns kann dementsprechend gerade nicht geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung sein, vielmehr ist es die Orientierung an einem essentialistischen Verständnis von Geschlecht und Sexualität. Ein klares Bekenntnis dazu ist die unhintergehbare Bedingung für die Integration von LGBT-Personen in die äußere Rechte sowie für ihre Normalisierung. Wenn es in dem erwähnten Leitantrag für das Programm zur Bundestagswahl heißt: „Weiblichkeit und Männlichkeit […] mit ihren unterschiedlichen Potentialen sind etwas Positives. Dadurch können sich Frauen und Männer hervorragend ergänzen“, dann müssen die LGBTs in der AfD unmissverständlich klar machen, dass sie das ebenso sehen. Mit anderen Worten: Gerade weil ihnen aufgrund ihrer geschlechtlichen beziehungsweise sexuellen Identität der Gender-Verdacht anhaftet, müssen sie die größten Antigenderist:innen von allen sein.

    Für schwule Männer heißt das etwa, dass sie bestätigen müssen, ohne jeden Zweifel männlich zu sein. Einer meiner Gesprächspartner – ein Landtagsabgeordneter der AfD, den ich Andreas nenne – beschrieb es einmal so: „Als Mann einen Mann zu lieben ist eine doppelte Entscheidung fürs Männlichsein.“ Oder in den Worten von Björn Höcke (im Gespräch mit dem Künstler und Publizisten Sebastian Hennig in dem Buch Nie zweimal in denselben Fluss): „Es gibt eine ganze Zahl von schwulen Männern, die in ihrer Männlichkeit mehr gefestigt sind als so manche ‚Heteros‘ – auch in der Politik.“ Da das Ziel der „Gender-Ideologie“ die Gleichmachung und letztendliche Abschaffung der Geschlechter sei, sehen die „Alternativen Homosexuellen“ dadurch ihre Identität als schwule Männer gefährdet.

    Das sind Argumente, die schon manche Teile der homosexuellen Emanzipationsbewegung Anfang des 20. Jahrhunderts teilten. Um 1900 war etwa die „Gemeinschaft der Eigenen“ des Schriftstellers Adolf Brand der Ansicht, dass männliche Homosexualität eine überlegene Form der Männlichkeit sei. Damit bezog sie Position gegen Magnus Hirschfelds Theorie sexueller Zwischenstufen und die Idee von Homosexuellen als „Drittes Geschlecht“. AfD-Landtagsabgeordneter Andreas legte mir die Lektüre von Hans Blühers Rolle der Erotik in der männlichen Gesellschaft von 1917 ans Herz, die eine seiner Inspirationsquellen war. Blüher war bekannt als antisemitischer und antifeministischer Schriftsteller und frühes Mitglied der deutschen Wandervogelbewegung. Er vertrat die Meinung, dass Staat und Gesellschaft vom mannmännlichen Eros – das heißt dem homoerotisch verstandenen Männerbund – zusammengehalten werden. Dass Andreas selbst dem Bild des schwulen Männerhelden nicht entsprach und mir gegenüber gern mit einer gewissen Tuntigkeit kokettierte, deutet jedoch auch auf den Widerspruch zwischen politischer Rhetorik und gelebter Realität hin – um nicht zu sagen: auf die Performativität von Geschlecht auch in der äußeren Rechten.

    Der schwule Antigenderismus muss also zeigen, dass Homosexualität auf keinen Fall etwas mit der Überschreitung von Geschlechtergrenzen zu tun hat. Während hier Männlichkeit sogar noch bestätigt wird, müssen rechte trans Personen anders argumentieren, denn bei ihnen fallen das bei der Geburt zugewiesene und das selbst empfundene Geschlecht auseinander. Die Sozialarbeiterin und Geschlechterforscherin Katrin Degen hat in ihrem Buch Flexible Normalität biologistische, religiöse und pragmatische Strategien herausgearbeitet, mithilfe derer rechte trans Personen ihre eigene Existenz als vereinbar mit einer rechten Weltsicht verargumentieren. Zum Beispiel schreibt eine sich als transsexuell identifizierende Frau auf dem Blog des schwulen katholischen Theologen und rechten Publizisten David Berger davon, das nur in binärer Ausprägung existierende „Gehirngeschlecht“ sei „manchmal entgegengesetzt zum genetischen Geschlecht“. Zentral ist es für diese Akteur:innen demnach, die eigene Transgeschlechtlichkeit so aufzufassen, dass sie die Binarität der Geschlechter nicht widerlegt, sondern bestätigt: Auch wenn es sich um ein „Auseinanderfallen von Gehirn und Genetik“ handle, sei die Geschlechtsidentität durch die Biologie determiniert und nicht veränderbar. Andreas beschrieb das so: „Gerade dieses Wissen, dass man eine Frau im männlichen Körper ist oder umgekehrt, beweist doch gerade, dass es nur diese zwei Geschlechter gibt.“

    Queerfeindliche LGBTs – oder doch lieber Selbstbestimmung?

    Geschlecht und Sexualität waren für die äußere Rechte immer schon zentrale Aushandlungsorte ihrer Politik. Im antiliberalen Kulturkampf, den die Rechte gegenwärtig beschwört, äußert sich das so, dass ein essentialistisches Verständnis von Geschlecht und Sexualität gegenüber einem emanzipatorischen oder konstruktivistischen in Stellung gebracht wird. Die Idee der Selbstbestimmung wird als linke Allmachtsfantasie verworfen. Im Ergebnis haben wir es nicht primär mit Homo- oder Transfeindlichkeit zu tun (auch wenn diese mitnichten ganz verschwunden sind), sondern vor allem mit Queerfeindlichkeit. Das heißt, dass manche Teile der sogenannten Community in den historischen Block der Rechten integriert werden können – nämlich diejenigen, die das Phantasma einer natürlichen, stabilen, eindeutigen Identität bestätigen. Oder, kurz gesagt, die am wenigsten queeren von ihnen.

    Die rechten Bündnisse und ihr Konsens bleiben jedoch widersprüchlich und fragil. Einerseits verbindet die AfD mit der Integration von geschlechtlichen und sexuellen Minderheiten die Hoffnung, gesamtgesellschaftlich anschlussfähiger zu werden. Andererseits ist es für rechte Homosexuelle und trans Personen harte Arbeit, sowohl innerhalb der AfD als auch nach außen hin zu plausibilisieren, wieso man gut ins rechte Lager passt. Vor allem ist fraglich, ob die vorgebrachten Argumente LGBT-Personen in der Breite überzeugen können. Vielleicht ist Selbstbestimmung doch das attraktivere politische Angebot.

  • From Protests to Profits: Is Pride Back at Square One?

    From Protests to Profits: Is Pride Back at Square One?

    Illustration: Harjyot Khalsa, www.harjyotkhalsa.com

    As Pride celebrations grow and proliferate, they often become sites of controversy: What is being celebrated—the diversity of the community or just the visibility of a select few? Who gets to take part in this celebration, and who is left out or sidelined? From corporate sponsorships to grassroots protests, author Ahmed Awadalla examines the ever-evolving landscape of LGBTIQ+ Pride in Germany.

    Berlin stands apart. If you ask someone in the city about attending a Pride event, they’ll likely respond with another question: „Which one?“ This is the essence of Berlin—a metropolis that hosts a multitude of queer marches and initiatives, each with its own distinct priorities and vision of the LGBTIQ+ experience. In a city this vast, with its diverse communities and subcultures, there’s always a space where one can feel seen—or at least, it seems that way.

    Having lived in Berlin for years, I’ve witnessed the Pride landscape shift and evolve, with each event embodying a different interpretation of queerness. What first stood out to me during my early summers in the city was the name „Christopher Street Day“ (CSD)—a direct reference to the American Stonewall Riots. These riots erupted in response to persistent police harassment following a raid on a New York bar. Although a pivotal moment in queer history, the choice felt curious, if not a little dissonant, considering Germany’s deep history of advocacy for queer rights.

    Naturally, when I first arrived in Berlin, I was eager to join a queer march in the hope of finding community and connection. My first march wasn’t a typical Pride event but a protest organized by Nasser Al-Ahmad, a young Lebanese man who faced brutal violence from his family after coming out. The march began outside a mosque in Neukölln to challenge the role of religious institutions in promoting homophobia. Despite Nasser’s efforts to emphasize that homophobia wasn’t just “a Muslim problem,” media coverage framed the issue as a clash between queer and migrant communities, pitting them against each other.

    As I marched, I quickly noticed how out of place I felt in the predominantly white crowd. At one point, a woman asked me to move aside, assuming I wasn’t part of the protest, likely because of my appearance. This made me question my own belonging in a space that was supposed to be about solidarity and plurality. It highlighted the uncomfortable reality that even within queer spaces, not everyone feels welcomed or understood. Different people I spoke to had their own take on what Pride means to them. For some, it feels like home, while for others, it remains a space where their struggles are made invisible.

    Between Celebration and Commercialization

    The first German CSD took place in Berlin in 1979, inspired by American Pride events but soon adapted to local politics. What began as passionate protests for LGBTQ+ rights has, over time, turned into something much more mainstream and commercialized. Big companies and political parties now play a more significant role. This trend is part of a larger pattern called “rainbow capitalism,” where businesses use LGBTQ+ symbols and slogans for profit, while urgent issues facing the community, especially those on its margins, are pushed aside.

    “Honestly, I couldn’t stand it,” said Mahdi, a community member who left CSD Berlin this year after just 10 minutes. “Pharma companies, banks, and internet giants—what do they have to do with our struggle?” Mahdi’s frustration is palpable. For him, the sight of straight people occupying corporate floats felt like another layer of erasure. “I get that allies are important, but they need to be mindful of the space they take up,” Mahdi added, reflecting a common sentiment among those who feel mainstream Pride has lost its way.

    But not everyone shares this sense of alienation. “For me, my reasons for going to CSD are two-fold,” said Cameron, a regular CSD attendee. “The principles of Pride are still very worthy. It’s a day where we can celebrate our LGBTQ+ identities and reflect on how we’re not just tolerated but accepted and even celebrated by wider society.” Cameron acknowledges the criticisms about corporate influence but admits that, for him, it doesn’t overshadow the event’s value. “Yes, the parade has been hijacked by corporate interests, but the party atmosphere—dancing in the rain to Spice Girls with queer folks from all over the world—is still magical. It’s just fun!”

    Cameron recognizes his own privilege within these spaces. “I haven’t felt excluded because I fit the classic stereotype of a white gay male. I can see why others might feel less represented,” he admitted. Hassan, a gay man of color, shares Cameron’s sentiment: “My birthday aligns with CSD Berlin, so my friends visit me from other cities, and we get to experience this collective joy, dressing however we want. It’s a time to truly celebrate together.”

    Tensions Under the Rainbow

    While some are disillusioned by Pride’s shift away from its radical roots, others appreciate it as a space for self-acceptance. But this raises a fundamental question: Should Pride be about identity or action? Is it enough to reclaim our identities as a response to the shame society imposes, or should Pride be about taking meaningful steps toward change? And if so, what kind of action?

    These debates aren’t new. In the 1990s, the group Gay Shame emerged in the U.S. to challenge the focus on identity and visibility over activism. They argued that simply transforming shame into pride wasn’t enough without confronting systemic oppression through tangible actions like supporting trans rights and fighting against economic inequality. Their stance echoed the message: “None of us is free until all of us are free.”

    In Berlin, I found a similar spirit at Alternative CSD (Kreuzberg Pride), which rejected corporate sponsorship and focused on grassroots activism, taking on issues like poverty and gentrification. But internal conflicts eventually led to its end, showing that even in activist spaces, disagreements can break down solidarity. After a hiatus, Internationalist Queer Pride emerged in 2021 with a bold political stance that demands revolutionary action to dismantle all forms of oppression. They advocate for environmental justice, decriminalizing sex work, supporting Indigenous and migrant rights, and abolishing border regimes

    “It’s empowering to see so many diverse groups coming together for a bigger cause,” says Andreas, a cis white queer man who attended this year’s Internationalist Queer Pride (IQP). However, he adds, “This year’s event was traumatic for many participants due to the police’s excessive use of violence.” For Andreas, this repression is reminiscent of the early days of queer activism, like the Stonewall riots, when police were viewed as a threat, not allies. This controversy around the police’s role is also present on a global scale. For example, Pride Toronto banned police participation following concerns about police brutality and racial profiling raised by the Black Lives Matter movement.

    Dozens of arrests were reported during Internationalist Queer Pride (IQP) this year, directly linked to one of the most contentious issues in Germany: the ongoing atrocities in Palestine. Demonstrations in solidarity with Palestinian communities have frequently faced severe police crackdowns, viewed as an unprecedented restriction of free speech. Germany’s stance is often framed through the concept of Staatsräson, which reflects the country’s commitment to protecting Israel’s security due to historical responsibility for the Holocaust. Critics argue that this has translated into unconditional support for Israeli violations of international law.

    The Dyke* March and The Persistence of Patriarchy

    The Dyke* March, which began in the 1990s to promote lesbian visibility, has since expanded to include women, trans, and non-binary individuals. Cisgender men are asked not to participate, creating a space where these voices and experiences are centered without being overshadowed. Like Kreuzberg Pride, the Dyke* March remains focused on activism and intersectionality, resisting the trend towards commercialization. However, police violence was also reported at this year’s Dyke* March, on the backdrop of Palestinian solidarity.

    Two people I talked to have been regularly attending the Dyke* March. Sarah thinks that patriarchy is still a problem within the queer community and that it manifests in how many queer spaces cater primarily to the male experience. “Yes, there are more FLINTA* spaces and events now, but it’s still not enough,” she said. “We need to keep pushing for real change, not just more visibility.” Mar, who identifies as non-binary, also finds it important to attend: “I can be read as a cis male because of my appearance, but I think building a shared understanding shouldn’t be based solely on appearance. The experiences of not feeling safe in our bodies and in public spaces are significant things we should come together based on.”

    Right-Wing Return and the Full Circle

    While the tensions between police and demonstrators in Berlin may seem like a historical throwback to the early days of activism, another issue warrants serious attention. In 2024, right-wing groups in Germany have increasingly targeted Pride events, particularly in East Germany. These anti-CSD marches are part of a broader trend of rising nationalism and xenophobia in the country. Although images of neo-Nazis in places like Bautzen have generated significant concern on social media, a persistent narrative in German politics portrays homophobia, transphobia, and anti-Semitism as problems imported from elsewhere. This downplays the actual threat posed by right-wing groups that have demonstrated their presence both on the streets and within the German parliament.

    There is no better lesson than the one we are learning now: we must understand issues of xenophobia and injustices related to gender and sexuality as inseparable. With the current existential threats, Pride seems to have come full circle, and we must confront the question of what it means to gather collectively and for what purpose.

  • Queerfeindliche Übergriffe: Interview mit MANEO

    Queerfeindliche Übergriffe: Interview mit MANEO

    Bastian, könntest du uns bitte das Ergebnis des MANEO-Reports näher bringen?

    Im Berichtsjahr 2022 konnten wir in Berlin etwas mehr Fälle als im Vorjahr erfassen (2022: 760, 2021: 731). Von diesen Fällen wiesen 557 Fälle LGBTIQ*-feindliche Bezüge auf (2021: 527). Dies ist für uns auch bedeutsam, da wir dadurch in unserer Beratung deutlich stärker gefordert waren, als im Vorjahr. Einerseits haben wir es geschafft, etwa 50% der Fälle, die bei uns gemeldet wurden, aus dem Dunkelfeld herauszuholen – also das, was der Polizei nicht bekannt ist. Dunkelfeld bezeichnet sowohl Fälle, die bei uns eingegangen sind, aber nicht bei der Polizei angezeigt wurden, als auch Fälle, die nirgendwo gemeldet wurden. In anderen Fällen haben uns die Betroffene berichtet, dass sie die Fälle bereits bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben. Zudem konnten wir in einem weiteren Teil unserer Arbeit über Medien recherchieren, da die Polizei regelmäßig Fallbeispiele über ihre polizeiliche Pressestelle veröffentlicht.

    Wie vergleichbar sind die Ergebnisse mit anderen Städten oder Bundesländern?

    Das Bundeskriminalamt veröffentlicht eine bundesweite Statistik über die von der Polizei erfassten LGBTIQ*-feindlichen Übergriffe, jedoch werden die Zahlen nicht nach Städten sondern Bundesländer ausgewiesen. Insofern können wir hier zumindest für das Land Berlin auf Zahlen zurückgreifen, die es in dieser Menge und Anzahl weder in Hamburg noch in Bremen als Stadtstaaten gibt, geschweige denn in ganz Nordrhein-Westfalen oder Bayern. 

    Ja, wir haben hier in Berlin viel mehr Zahlen! Das liegt aber nicht daran , dass Berlin besonders homo-, trans*- oder LGBTIQ*-feindlich sei, sondern dass wir hier sehr gute Instrumente geschaffen haben, damit Menschen auch schneller einen Fall melden und die Strafverfolgungsbehörden effektiv die Fälle verfolgen können. Das ist hier in Berlin zwar sehr gut ausgebaut, aber noch nicht so, wie es sein soll. Es sind einerseits schon sehr gute Voraussetzungen geschaffen worden. Andererseits müssen die jetzt aber noch weiter verbessert werden.

    Im aktuellen Report werden im Vergleich zum Vorjahr mehr Fälle festgestellt, die nicht bei der Polizei gemeldet wurden. Woran liegt das?

    Das hat viele Gründe. Entweder schaffen wir es durch unsere Arbeit, mehr Menschen dazu zu bringen, mit uns zu sprechen, die vorher weder mit uns, noch der Polizei gesprochen haben. Oder wir haben es geschafft, dazu beizutragen, dass die Menschen zu uns wiederkommen, wenn wieder was passiert ist. 

    Es gibt auch noch viele andere Argumente. Wir haben zum Beispiel auch Betroffene, denen das schon mehrfach passiert ist. Irgendwann haben sie keine Lust mehr, Anzeige zu erstatten, weil denen das zu viel Stress macht. Zum Beispiel hat mir eine trans* Person mal gesagt: „Ich kann nicht jeden Tag drei, vier Strafanzeigen erstatten, das schaffe ich nie.“ 

    „Ich kann nicht jeden Tag drei, vier Strafanzeigen erstatten.“

    Das hat etwas mit den Bedingungen zu tun und nicht mit der Polizei. Wir versuchen aber weiterhin die Türen zur Polizei zu öffnen, aber ich kann auch verstehen, wenn manche sagen, das sei ihnen zu viel.

    Warum hat die Zusammenarbeit zwischen MANEO und der Polizei in diesem Jahr nicht stattgefunden?

    Seit 2021 hat die Generalstaatsanwaltschaft der Polizei untersagt, einen Austausch über statistische Informationen fortzusetzen. Es ging um anonymisierte statistische Daten, die wir zuvor mit der Polizei ausgetauscht hatten, um unsere Präventionsarbeit zu verbessern. Die Polizei hat uns bis dahin stets ein paar wenige anonymisierte Informationen gegeben: Datum Uhrzeit, Ort des Vorfalls. 

    Beispielsweise, wenn wir festgestellt hatten, dass es seit zwei oder drei Wochen mehr Überfälle im Tiergarten gibt, dann hatten wir sofort reagiert und unsere Vorort-Mitarbeiter*innen in den Tiergarten geschickt, so wie die Polizei auch. Wir boten vor Ort eine Infostelle an oder sind mit den Menschen dort ins Gespräch gekommen. Wir konnten reagieren. Oder wenn es irgendwo gehäuft Vorfälle gab, dann konnten wir in den sozialen Medien auf eine erfhöhte Gefährdung aufmerksam machen.

    Diesen Austausch gibt es leider nicht mehr, weil die Polizei aus Datenschutzgründen noch nicht einmal über anonymisierte Eck-Informationen mit uns sprechen darf nachdem der Datenschutzbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft rechtliche Probleme festgestellt hatte.

    Wir haben diesen Austausch jahrelang machen können – ohne Probleme. Dadurch konnten wir unsere Präventionsarbeit jedes Jahr verbessern, da wir viel miteinander kommuniziert haben, immer unter Einhaltung des Datenschutzes. Das war für uns völlig selbstverständlich.

    Die Kommunikation mit der Polizei bzw. unsere Vermittlung zwischen den Opfern und der Polizei ist selbstverständlich noch immer da, aber sie ist sehr erschwert worden.

    Welche Arten von Übergriffen werden im Report erfasst?

    Die Mehrheit der Fälle, die wir hier erfasst haben, finden in den Straßen und in der Öffentlichkeit statt – einschließlich Übergriffe in den öffentlichen Verkehrsmitteln, hier haben wir besonders viele Fälle erfasst. Darüber hinaus haben wir auch Fälle erfasst, die sich in sozialen Medien oder im Internet ereignet haben, wie beispielsweise Hass im Netz. Es gibt auch andere Regionen, in denen Übergriffe auftreten. z.B. in Schulen und Bildungseinrichtungen.

    Ist euch ein Muster aufgefallen, wo und wann die Übergriffe am häufigsten auftreten?

    Das ist schwer zu erfassen! Es ist ein bisschen mehr am Wochenende, aber vor allem an Orten oder in Momenten, in denen LGBTIQ* öffentlich sichtbar sind: Cafés, Bars, Clubs und Events. Sobald sie in der Öffentlichkeit sichtbar sind, besteht da immer eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Provokationen, Beleidigungen oder Belästigungen kommt, sowohl tagsüber als auch nachts. Eine große Vielzahl der von uns erfassten Übergriffen findet in Schöneberg statt, aber auch in Kreuzberg, Friedrichshain, Neukölln und Mitte. Dies sind die Schwerpunktorte, die wir auch im letzten Jahr wieder erfasst haben.

    Kürzlich wurden mein Freund und ich als schwules Paar auf der Straße von einer Gruppe junger Männer angespuckt, was in mir sowohl Wut als auch Angst auslöste. Nun frage ich mich, wie ich am besten mit dieser Situation umgehen sollte?

    Keine Konfrontation! Wenn die Situation schon so aggressiv ist, sollte man nicht zu der Aggression beitragen, sondern sofort die Polizei anrufen und sagen: „Ich bin gerade an diesem Ort und wurde als schwuler Mann von Leuten angespuckt. Bitte kommen Sie schnell, die Täter sind jetzt noch gerade hier, oder ich beobachte, wo sie hingehen.“ Dann kommt die Polizei und stellt die Identität der Täter*innen fest und dann kann ein Strafantrag erstattet und eine Strafverfolgung gegen die Täter*innen eingeleitet werden. Das ist eine sehr effektive Maßnahme, um etwas zu bewirken und sich wehrhaft zu zeigen.

    Gleichzeitig: Wer sich hilflos in diesen Situationen fühlt, kann mit uns darüber reden, um sich zu stärken, Handlungsoptionen zu verbessern, oder diese Übergriffe zu verarbeiten. Wenn weitere Hilfe erforderlich wäre, können wir auch vermitteln und Kontakte herstellen. 

    Wichtig ist nur, sich nicht hängen zu lassen, nicht zu akzeptieren, dass das angeblich normal wäre. Das ist nicht normal. Wir müssen alle auch eine Haltung einnehmen und deutlich machen, das akzeptieren wir nicht. Und das fängt bei uns allen an. Auch bei Zeug*innen, die Übergriffe beobachtet haben. Sie haben die Täter*innen gesehen, oder sie können bestätigen, dass das passiert ist. Es ist deshalb wichtig, dass auch Zeug*innen sich bei uns melden. Vor wenigen Tagen haben wir eine Pressemeldung der Polizei über die sozialen Medien weiter kommuniziert. Eine Stunde später hat sich bei uns ein Zeuge gemeldet und gesagt: „Ich war dabei und habe das gesehen. Wenn das Opfer Hilfe braucht, stehe ich zur Verfügung.“ Dann haben wir auch wieder den Kontakt mit der Polizei hergestellt.

    Wichtig ist, sich nicht hängen zu lassen, nicht zu akzeptieren, dass das angeblich normal wäre. Das ist nicht normal.

    Wie trägt MANEO zur Gewaltprävention bei, welche Arbeit wird hier geleistet? 

    Die Gewaltpräventionsarbeit, die wir in erster Linie leisten, besteht darin, schwule, bisexuelle und andere MSM über Gefährdungen und Gefahren zu informieren. Eine unserer Hauptaufgaben ist, uns an die Szenen zu wenden und sie anhand unterschiedlichen Informationen und Materialien zu sensibilisieren. Wir haben verschiedene Themen, mit denen wir uns mit Infomaterial an die Öffentlichkeit wenden, auch über soziale Medien. Unsere Schwerpunktthemen, zu denen wir bislang gearbeitet haben, sind homofeindliche Beleidigungen, homofeindliche Raubstraftaten, sexuelle Übergriffe, häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung und KO-Tropfen. Dazu haben wir Material und bieten viele Informationen an, auf die die Menschen zurückgreifen und sich informieren können. Außerdem sind wir vor Ort und in den sozialen Medien unterwegs. Wir haben eine aktive Vorortarbeit, das heißt: Mitarbeiter*innen von uns sind mit Infoständen jede Woche in der Szene unterwegs: in Crusing-Gebieten, in Kneipen oder stehen vor und in Clubs. Das können wir aber nur mit den Ressourcen machen, die uns zur Verfügung stehen. 

    Und wie kann ein Gewaltopfer bei euch einen Übergriff melden? 

    Wir haben verschiedene Zugangswege, die man bei uns melden kann. Erstens kann man jeden Tag – auch am Wochenende – zwischen 17 und 19 Uhr bei uns anrufen. Darüber hinaus sind wir an Werktagen von Montag bis Freitag in der Bülowstraße 106 zwischen 17-19 Uhr persönlich erreichbar. Oder man kann uns eine E-mail schicken, bzw. über die sozialen Medien mit uns Kontakt aufnehmen. Es gibt auch auf unserer Homepage einen online Fragebogen, den man ausfüllen kann.

    Wir sind permanent im Terminproblem, weil wir völlig überlastet sind. Da muss sich was ändern.

    Was kommt jetzt? Arbeitet ihr mit der Politik zusammen, um Maßnahmen zu ergreifen?

    Wir gehen anhand des Reports in Gespräche mit der Politik und der Stadtverwaltung. Eine ganz große Baustelle spielt die Opferhilfe. Anhand unserer Zahlen können wir belegen, wie viel Arbeit wir haben. Aber auch gleichzeitig belegen, wie wenige Ressource zu unserer Verfügung stehen, um diese Arbeit zu machen. Wir sind permanent im Terminproblem, weil wir völlig überlastet sind. Da muss sich was ändern, wir brauchen mehr Ressourcen. Viele Menschen brauchen Hilfe, und diese Hilfe wird nicht geboten. Die psychische und auch die körperliche Gesundheit von LGBTIQ*-Menschen ist belastet. Das führt dann auch zu Erkrankungen, wenn die Menschen die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen, nicht bekommen. 

    Das andere ist präventionistische Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu verstärken: Nicht aufzuhören, Aufklärung an Schulen zu betreiben und Aufklärungsarbeit in Jugendeinrichtungen zu fördern. Das muss weiterlaufen und darf nicht gekürzt werden.

    Das sind alles wichtige Argumente, die wir vielen Einrichtungen und Organisationen mit unserem Bericht an die Hand geben können. Die Politik und die Verwaltung muss immer wieder gefördert werden, ihre Bemühungen im Kampf gegen LGBTIQ*-Feindlichkeit und Menschenfeindlichkeit nicht zu vernachlässigen, sondern fortzusetzen.

  • Der letzte 175er Häftling der Bundesrepublik

    Der letzte 175er Häftling der Bundesrepublik

    Knast für einvernehmlichen schwulen Sex: Erst 2004 wurde der letzte 175er Häftling nach zehnjähriger Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Manuel Izdebski über eine unglaubliche Geschichte und den Irrsinn der Kriminalisierung.

    Rund 50.000 Schwule verurteilte die Bundesrepublik nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs wegen ihrer Homosexualität. Erst ab 1969 war der einvernehmliche Sex unter erwachsenen Männern nicht mehr straftbar – erwachsen hieß damals noch: mindestens 21 Jahre alt.

    Paragraph 175 im historischen Überblick

    1871

    Mit dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs wurde der Paragraph 175 eingeführt. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und prägte die staatliche Verfolgung homosexueller Männer über Jahrzehnte.

    1935–1945

    Im Nationalsozialismus wurde der Paragraph 175 massiv verschärft. Die Ausweitung der Strafbarkeit führte zu systematischer Verfolgung, Verurteilungen und Deportationen.

    Nach 1945

    Auch nach dem Ende des NS-Regimes blieb der Paragraph 175 zunächst bestehen. Erst schrittweise Reformen und gesellschaftlicher Wandel führten zu seiner vollständigen Abschaffung im Jahr 1994.

    Zur ausführlichen Geschichte des Paragraph 175

    Allerdings blieb der Paragraf in einer Jugendschutzversion bis 1994 erhalten und sorgte für ein unterschiedliches Schutzalter bei hetero- und homosexuellen Kontakten: Während homosexuelle Handlungen mit Minderjährigen grundsätzlich verboten waren, galt für heterosexuelle Kontakte ein absolutes Schutzalter von 14 Jahren.

    Aus der Zeit von 1969 bis 1994 stammen zusätzliche 4.500 Verurteilungen. Zu den Opfern dieser Kriminalisierung gehört Frank Schneider*, der 1994 in einem spektakulären Berufungsprozess zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Sein Vergehen: Er hatte als damals Anfang 30-Jähriger mehrfach einvernehmlichen Sex mit einem 17-jährigen Jugendlichen.

    Der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuches (Paragraf 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994.

    Haft bis zuletzt – trotz Abschaffung des Paragraph 175

    Schneider gilt als der letzte 175er-Häftling der Bundesrepublik. Erst 2004 wurde er nach vollständiger Verbüßung seiner Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Drei Gnadengesuche und mehrere Anträge auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe lehnte die Justiz ab. Dass sein Vergehen nur wenige Monate nach dem Prozess durch die Abschaffung des Paragrafen 175 gar kein Straftatbestand mehr war, blieb ohne Bedeutung, denn Schneider hatte eine einschlägige Vorstrafe: Er war schon einmal wegen Sex mit einem 16-jährigen Jugendlichen verurteilt worden – für Heterosexuelle keine Straftat.

    „Während wir schon auf einem CSD tanzten, haben andere von uns noch im Knast gesessen“, kommentiert der Historiker Alexander Wäldner den Fall. Er forscht seit 15 Jahren zur Verfolgung der Homosexuellen. Auf das Schicksal von Frank Schneider wurde er durch einen Zufall aufmerksam: „Wir haben überhaupt nicht daran gedacht, dass noch jemand im Gefängnis sitzen könnte“, sagt er.

    Die Folgen der Verurteilung – ein zerstörtes Leben

    Schneider lebt heute fern seiner Heimat zurückgezogen in einer fremden Stadt. Er ist Frührentner und muss seine kleine Rente durch Grundsicherung aufstocken. Die Verurteilung hat seine bürgerliche Existenz vernichtet. Sein gesamter Besitz wurde während der Haft aufgelöst. Als verurteilter Sexualstraftäter konnte er nie wieder Fuß fassen und eine Arbeit finden. Eine Interviewanfrage lehnte er trotz Zusicherung auf Anonymität ab. Schneider will sich an das dunkle Kapitel seiner Lebensgeschichte nicht erinnern. Über einen Dritten hält Alexander Wäldner zu ihm Kontakt. Er beschreibt ihn als Mann aus einfachen Verhältnissen, der vor seiner Haftstrafe als Hilfsarbeiter seinen Lebensunterhalt verdiente und nie eine schwule Identität entwickelt habe. Auch habe sich seine einfache Bildung im Prozess als Nachteil erwiesen. „Andere hätten sich besser vor Gericht darstellen können“, erklärt Wäldner.

    Irrsinn der Kriminalisierung

    Schneiders Schicksal zeugt vom Irrsinn der Kriminalisierung. Die deutsche Justiz vollzog an ihm noch einmal mit aller Härte die staatliche Verfolgung der Homosexuellen, nur wenige Monate vor dem endgültigen Aus des berüchtigten Paragrafen.

    Schneider gehört zu den Fallgruppen, die laut Eckpunktepapier von Bundesjustizminister Heiko Maas einen Anspruch auf Entschädigung als Opfer des Paragrafen 175 erheben können. Dafür muss der Bundestag nun ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das die verurteilten Männer auch rehabilitiert.

    „Wiedergutmachen kann man das nicht“, sagt der Historiker Wäldner, „aber man kann ein Zeichen setzen!“

    *Name von der Redaktion geändert

    Häufige Fragen zum Begriff „175er“

    Der Begriff „175er“ taucht häufig im Zusammenhang mit der Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland auf.
    Hier beantworten wir zentrale Fragen zur Bedeutung des Begriffs und seinem historischen Kontext.

    Was bedeutet der Begriff „175er“?

    Als „175er“ wurden Männer bezeichnet, die nach dem Paragraphen 175 verurteilt wurden. Der Begriff war kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine informelle Bezeichnung für Betroffene staatlicher Strafverfolgung.

    Warum war der Paragraph 175 so folgenreich?

    Der Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Dadurch konnten homosexuelle Männer über Jahrzehnte hinweg verfolgt, inhaftiert und gesellschaftlich ausgegrenzt werden – oft mit lebenslangen Folgen.

    Warum saßen auch nach 1945 noch „175er“ im Gefängnis?

    Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde der Paragraph 175 nicht sofort aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland galt lange Zeit sogar die verschärfte NS-Fassung weiter, weshalb Verurteilungen auch nach 1945 möglich waren.

    Warum blieb die Abschaffung des Paragraph 175 für manche Betroffene ohne Wirkung?

    In vielen Fällen galten frühere Verurteilungen weiter als strafverschärfend. Auch wenn der Paragraph später abgeschafft wurde, hatte das für bereits verurteilte Männer oft keine rechtlichen Konsequenzen.

    Warum ist der Begriff „175er“ heute noch relevant?

    Der Begriff steht symbolisch für staatliches Unrecht und die lange Verfolgung homosexueller Männer. Er erinnert daran, dass rechtliche Diskriminierung reale Lebenswege zerstören kann.

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  • Queer-Beauftragter der Bundesregierung: „Bei Aufrufen zu Gewalt zeige ich klare Kante!“

    Queer-Beauftragter der Bundesregierung: „Bei Aufrufen zu Gewalt zeige ich klare Kante!“

    Herr Lehmann, 2021 wurden Sie von mehr als 70.000 Kölner*innen direkt in den Bundestag gewählt. Seit November sind Sie parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium und seit Januar auch noch der Queer-Beauftragte der Bundesregierung. Bei all diesen Erfolgen: Erleben Sie persönlich noch Benachteiligungen oder Diskriminierung, weil Sie schwul sind?

    In den 20 Jahren, in denen ich schwul lebe, bin ich natürlich hin und wieder auch diskriminiert worden. Mein Mann und ich wurden beispielsweise auf der Straße beschimpft, weil wir Hand in Hand gingen oder im Internet angefeindet. Dennoch habe ich sicher weniger Alltagsdiskriminierung als andere Menschen erlebt, weil ich als Politiker in einer privilegierten Rolle bin. Meine Partei hat schon immer für die Rechte von LSBTIQ* und anderen Minderheiten gestritten. Da bin ich natürlich von einem sehr sicheren und offenen Umfeld umgeben.

    Vor Kurzem haben Sie einen Hassprediger aus Görlitz angezeigt, der in einem Video gegen queere Menschen gehetzt und Ihnen den Tod gewünscht hat. Wie gehen Sie generell um mit homofeindlichen Attacken? Wann wehren Sie sich – und wann ignorieren Sie sowas, um Extremist*innen keine zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen?

    Wenn es um Aufrufe zu Gewalt oder um einen Mordaufruf wie im Fall dieses Hasspredigers geht, zeige ich klare Kante. Da schalte ich den Staatsschutz ein und erstatte Anzeige. Bei meiner politischen Arbeit muss ich leider mit Hasskommentaren im Netz leben, die sich nun, da ich durch mein neues Amt als Queerbeauftragter noch mehr in der Öffentlichkeit stehe, massiv verstärkt haben. Ich ignoriere da vieles, aber auch hier melde ich Kommentare und blocke die Verfasser*innen, wenn Grenzen überschritten werden.

    Diskriminierung innerhalb der LSBTIQ*-Community: Auch innerhalb der queeren Communitys treffen trans* Personen und nicht-binäre Menschen oft auf Vorbehalte. Wie inklusiv erleben Sie die queere Szene?

    Die LGBTIQ*-Community ist sehr vielfältig – und genau so vielfältig sind die Forderungen, die die unterschiedlichen Gruppen an die Politik stellen. Als Queerbeauftragter bin ich Ansprechperson für alle. Ich versuche zuzuhören und die Bedürfnisse der Community in die Regierungsarbeit einzubringen. Bei aller Unterschiedlichkeit innerhalb der Community sehe ich aber zugleich auch viel Potenzial für Bündnisse. Und ich bin überzeugt: Wenn wir queerpolitisch in dieser Legislatur etwas erreichen wollen, dann brauchen wir dafür gegenseitige Solidarität. Wir müssen gemeinsam für die Rechte der LGBTIQ*-Community eintreten – zum Beispiel aktuell beim geplanten Selbstbestimmungsgesetz, das das sogenannte „Transsexuellengesetz“ ersetzen soll. Da gibt es gerade viel Gegenwind und wir werden noch so manche Diskussion führen und eine Menge Überzeugungsarbeit leisten müssen, bis das Gesetz steht. Aus der Community heraus ist daher Unterstützung wichtig.

    Fühlen Sie sich als Queer-Beauftragter auch zuständig für mehr Toleranz innerhalb der Community – und wie könnten wir sie fördern?

    Auf jeden Fall sehe ich das als eine meiner Aufgaben an. Ich denke, das Wichtigste ist, miteinander im Gespräch zu bleiben und sich bewusst zu machen, dass wir die ambitionierten Ziele, die wir im Koalitionsvertrag verankert haben, nur erreichen, wenn die Community sich einbringt und solidarisch agiert. Dann schaffen wir in dieser Legislatur einen echten Aufbruch für Vielfalt, Selbstbestimmung und gleiche Rechte von LSBTIQ*-Menschen. Noch im Sommer will ich zum Beispiel den Startschuss für den ersten bundesweiten Aktionsplan für Vielfalt und gegen Queerfeindlichkeit geben.

    Die Verbände und Initiativen der queeren Community leisten für diesen Aktionsplan einen sehr wichtigen Beitrag – wir starten einen Dialogprozess darüber, was für sie wichtig und wo weitere Förderung notwendig ist. Auch das Familienrecht soll endlich ein Update bekommen und den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden. Denn Familien sind vielfältig und bestehen nicht immer nur aus Mutter, Vater, Kind. Wir wollen deshalb das Abstammungsrecht reformieren und Mehrelternschaften rechtlich absichern. Bei all diesen Themen gibt es innerhalb der Community verschiedene Interessen, die geäußert und auch gehört werden.

    „Medizinisch ist HIV mittlerweile gut beherrschbar. Diskriminierung hingegen macht krank.“

    Menschen mit HIV können heute fast problemlos mit dem Virus leben – und unter Therapie ist HIV nicht übertragbar. Ein großes Problem hingegen ist für sie die Stigmatisierung von HIV. Über ihre Infektion zu sprechen, erleben fast 80 Prozent als riskant, weil sie oft mit Vorurteilen konfrontiert werden – zum Beispiel bei einem Date. Wie wollen Sie in Ihrem Amt dazu beitragen, dass die Stigmatisierung von Menschen mit HIV weiter abgebaut wird?

    Medizinisch ist HIV mittlerweile gut beherrschbar. Diskriminierung hingegen macht krank. Die Angst vor Zurückweisung und Ausgrenzung wiegt für viele Menschen mit HIV schwerer als die gesundheitlichen Folgen. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass der Aktionsplan für Vielfalt und gegen Queerfeindlichkeit auch Maßnahmen wie die Stärkung der Aufklärungsarbeit über HIV umfasst. Hier werde ich das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bitten, sich aktiv einzubringen, um aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen bekannter zu machen und um Stigmatisierung vorzubeugen. Denn niemand mit HIV sollte sich verstecken müssen.

    Laut Umfragen wissen nur ein Fünftel der Deutschen, dass eine HIV-Therapie zuverlässig die Übertragung von HIV verhindert. Wie ist das in Ihrem Bekanntenkreis? Wissen da alle schon vom Schutz durch Therapie?

    In meinem queeren Bekanntenkreis weitgehend ja. Aber einer heterosexuellen Bekannten, die sehr viele Ängste rund um das Thema HIV und Aids hat, habe ich neulich lange erklärt was PrEP ist und dass eine HIV-Therapie die Übertragung des Virus verhindern kann. Das wusste sie alles nicht und war danach erleichtert und dankbar für die Informationen.

    „Die PrEP hat sich in den vergangenen Jahren als hoch effektiver Schutz erwiesen (…). Nun geht es darum, die Versorgung auch auf dem Land sicherzustellen.“

    Seit mehr als zwei Jahren gibt es die PrEP als Kassenleistung, unter anderem für schwule Männer. Welche Bilanz ziehen Sie nach zwei Jahren PrEP auf Rezept?

    Heutzutage gibt es mit Kondomen, PrEP und Therapie drei gute und wirksame Methoden der Prävention. Die PrEP hat sich in den vergangenen Jahren als hoch effektiver Schutz erwiesen – das zeigen Forschungen des RKI, mit denen die Einführung der PrEP begleitet und evaluiert wurde. Demnach nutzten schon 2020 geschätzt bis zu 21.600 Menschen in Deutschland PrEP, fast überwiegend Männer. Wir wissen auch, dass es sehr große regionale Unterschiede beim PrEP-Gebrauch gibt – insbesondere in Großstädten wie Berlin ist die Nutzung stark verbreitet. Nun geht es darum, die Versorgung auch auf dem Land sicherzustellen und in Regionen, in denen es weniger Ärzt*innen gibt, die PrEP verordnen – und gleichzeitig darum, Infos zur PrEP noch weiter in die Community hineinzutragen.

    Wie stark hat die PrEP das schwule (Sex-)Leben verändert?

    Ich glaube, fast jeder schwule Mann kennt das Gefühl, in regelmäßigen Abständen auf das Ergebnis eines HIV-Tests zu warten und zu hoffen, dass der Test negativ ist. Diese ständige Angst vor der Ansteckung kann zermürben und war als Belastung oft im Hinterkopf – obwohl Sexualität ja eigentlich befreiend und angstfrei sein sollte. Mit PrEP haben schwule Männer zusätzliche Sicherheit erhalten – für viele ist PrEP eine Befreiung, auch wenn sie natürlich nicht vor anderen STIs schützt.

    „Diese ständige Angst vor der Ansteckung kann zermürben und war als Belastung oft im Hinterkopf – obwohl Sexualität ja eigentlich befreiend und angstfrei sein sollte.“

    Ihr Partner Arndt Klocke hat sich schon 2017 in einem Interview als PrEP-Nutzer geoutet und auch sein Gesicht im Rahmen von Social Media bei ICH WEISS WAS ICH TU für die PrEP gezeigt. Jetzt interessiert uns natürlich sehr: Welche der drei Safer-Sex-Methoden zum Schutz vor HIV nutzen Sie und warum?

    Ich bin bisher beim guten alten Kondom geblieben. (lacht)

    Arndt Klocke und Sie sind seit 20 Jahren ein Paar. Deshalb zum Abschluss bitte noch ein Beziehungstipp: Wie gelingt eine glückliche Beziehung – trotz Karriere und viel Pendelei zwischen NRW und Berlin?

    Mein Mann und ich achten sehr darauf, dass wir gemeinsame Zeit haben – unser Privatleben ist uns beiden heilig. Die Wochenenden verbringen wir so oft wie möglich zusammen entweder in Köln oder Berlin. Wir gehen dann viel ins Kino, wir interessieren uns für Kultur, Sport und Reisen. Und irgendwie ist die Pendelei zwar anstrengend, aber auch ein guter Beitrag für die Beziehung, weil wir uns dann immer wieder aufeinander freuen.

    Vor Kurzem waren Sie und Herr Klocke beim Podcast Queerkram zu Gast. Dort sprachen Sie auch über Sex außerhalb der Beziehung. Sie sagten, offene Beziehungen würden sie auch den Heteros „gönnen und wünschen.“ Warum können Sie eine offene Beziehung empfehlen?

    Empfehlen möchte ich gar kein bestimmtes Beziehungsmodell. Denn wie Beziehungen gelebt werden, was glücklich macht und was erfüllte Sexualität bedeutet, das muss jede*r für sich selbst entscheiden und mit anderen Menschen aushandeln. Was ich aber unbedingt empfehlen möchte, ist Offenheit – in den Partnerschaften, aber auch nach außen. Denn das macht frei und schafft auch neue Räume für andere Menschen, sich auch zu trauen. Selbstbestimmte Sexualität mit wechselnden Partner*innen, verbindliche monogame Partnerschaften und alle Varianten dazwischen: Darüber selber ohne Stigma entscheiden zu können ist Kern einer liberalen Gesellschaft. Und dazu gehört auch eine sex-positive Politik.

  • So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile

    So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile

    Wer wurde durch die Paragraphen 175 und 151 kriminalisiert?
    §175 trat 1872, ein Jahr nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches, in Kraft und kriminalisierte „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“. 1935 verschärften die Nazis den Paragraphen. Jetzt galten sämtliche Handlungen mit „wolllüstiger Absicht“ als Straftat. Bloßes Berühren konnte bereits belangt werden.

    Nach dem Krieg blieb der §175 in der Bundesrepublik unverändert in der Nazi-Fassung für mehr als zwei Jahrzehnte bestehen. 1969 wurde er dann ein erstes Mal und 1973 ein zweites Mal entschärft. Nun konnten Männer über 18 Jahre bestraft werden, wenn sie Sex mit unter 18-jährigen Jungen hatten, während das Schutzalter bei Mädchen bei 14 Jahren lag (wobei das Gericht bei Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren von einer Strafe für den Mann absehen konnte, wenn dieser jünger als 21 Jahre alt war.) Der Grund für diese Ungleichbehandlung lag in der homofeindlichen sogennanten „Verführungstheorie“, also der Idee, dass junge Menschen zur Homosexualität „verführt“ werden könnten.

    In der DDR kehrte man 1950 zur ursprünglichen Fassung des §175 (vor dem Nationalsozialismus) zurück, wobei ab Ende der 50er Jahre kaum noch Menschen nach diesem Paragraphen verurteilt wurde. 1968 führte die DDR dann ein eigenes Strafgesetzbuch ein. In ihm wurde der §151 eingeführt. Dieser kriminalisierte sexuelle Handlungen von allen Menschen mit Jugendlichen unter 18 Jahren des gleichen Geschlechts. Hier wurden also auch lesbische und bisexuelle Frauen kriminalisiert. 1988 wurde §151 ersatzlos gestrichen.

    Nach einer kurzen Phase der Legalisierung war mit der Wiedervereinigung männliche Homosexualität in Ostdeutschland wieder kriminalisiert, da hier der §175 (auch auf Druck aus dem Osten) erst 1994 gestrichen wurde.

    Die beiden Paragraphen kriminalisierten im damaligen juristischen Sinne gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Aus heutiger Sicht ist aber anzunehmen, dass dadurch nicht nur schwule und bisexuelle cis Männer (bzw. in der DDR auch cis Frauen) kriminalisiert wurden. Vielmehr wurden in der Bundesrepublik alle Menschen kriminalisiert, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden und Sex mit Menschen hatten, die ebenfalls dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. Der Paragraph 175 kriminalisierte also zum Beispiel auch trans* Frauen, die Sex mit Menschen hatten, die dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. In der DDR wurden folglich durch den §151 alle Menschen kriminalisiert, die mit anderen Menschen Sex hatten, wenn beiden bei der Geburt das gleiche Geschlecht zugewiesen wurde. Dies betraf also zum Beispiel auch trans* Männer.

    Wichtig ist zu wissen: Der Anspruch auf Entschädigung gilt unabhängig deiner jetzigen und damaligen geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

    Jan, wer hat einen Anspruch auf Entschädigung?

    Alle Menschen, die aufgrund des § 175 StGB nach dem 8. Mai 1945 verurteilt worden sind oder auf Grund des § 151, der in der damaligen DDR gültig war. Zu beachten ist allerdings, dass nur dann ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn der Partner, mit dem man zusammen verhaftet wurde, älter als 16 Jahre alt war. Bei Sex mit Minderjährigen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Das Entschädigungsgesetz wurde 2019 noch um eine Richtlinie erweitertet. Jetzt haben auch Männer Anspruch auf eine Entschädigung, die nicht verurteilt worden sind, aber aufgrund des Gesetzes außerordentliche negative Beeinträchtigungen erlitten haben.

    Was ist darunter zu verstehen?

    Ich mache ein Beispiel: die Polizei oder die Staatsanwaltschaft waren bei ihren Ermittlungen nicht diskret. Betroffene wurden dadurch zum Beispiel unfreiwillig am Arbeitsplatz geoutet und haben ihren Job verloren oder es wurde ihnen die Wohnung gekündigt. Die Strafverfolgung oder die erlittene Untersuchungshaft muss aber aufgrund eines Verdachts in Zusammenhang mit einem Tatvorwurf nach § 175 stehen. Auch diese Männer haben einen Anspruch auf Entschädigung.

    Jetzt haben auch Männer Anspruch auf eine Entschädigung, die nicht verurteilt worden sind, aber aufgrund des Gesetzes außerordentliche negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
    Jan Bockemühl berät bei BISS e.v. Männer, die eine Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen nach § 175 (BRD) und § 151 (DDR) stellen wollen.

    Wo und bis wann kann der Antrag gestellt werden?

    Hier ist Eile geboten. Anträge können nur noch bis zum 21. Juli 2022 beim Bundesamt der Justiz in Bonn gestellt werden.

    Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

    Im besten Fall liegt eine Abschrift des Urteils oder Unterlagen zu erlittenen Haftzeiten vor, die dem formlosen Antrag beigefügt werden. Andern Falls muss zuerst eine Rehabilitierungsbescheinigung bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Für Entschädigungen nach der Richtlinie gibt es ein Antragsformular auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz. Wir unterstützen Betroffene gerne bei den Antragsverfahren über unsere kostenlose Hotline 0800 175 2017.

    Wie hoch sind die zu erwartenden Entschädigungen?

    Auch das variiert von Fall zu Fall. Festgelegt sind laut Gesetz 3.000 Euro für jede Verurteilung 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr Freiheitsentziehung und 500 Euro für ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Außerdem sind noch 1.500 Euro einmalig für außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen möglich.

    Du kennst eine Person, die auch nach §175 (BRD) oder §151 (DDR) verurteilt wurde? Dann ermutige sie dazu, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Alle Informationen findet ihr beim Bundesjustizamt, sowie unter www.schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung/
    Alles zum schwulen Leben im Alter findest du unter neu.iwwit.de/schwules-leben/alter.
    Nachtrag: Nach Fertigstellung dieses Artikels wurde bekannt, dass die aktuelle Regierung plant, Ansprüche auf Entschädigung möglicherweise doch über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Trotzdem könnte es ratsam sein, einen Antrag rasch zu stellen. Kompetente Beratung erhältst du auch hier bei BISS e. V..