Kategorie: Politik

  • Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

    Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

    Triggerwarnung: In diesem Artikel geht es um institutionalisierte Homofeindlichkeit und um Konversionsmaßnahmen.

    Ein Dezembernachmittag in Ludwigshafen. Klaus. S. ist auf der Suche nach Sex. Er betritt eine stadtbekannte Klappe am Ludwigplatz. Der Geruch von Urin steigt ihm in die Nase, als er den kleinen Raum betritt. Ihm fällt ein Mann auf. Sieht nett aus, denkt er sich. Die beiden Männer beschließen den kalten Ort gegen die etwas komfortableren Toiletten in einem nahelegenden Kaufhaus einzutauschen. „Das war unser Fehler“, sagt Klaus heute. „Beim Betreten müssen wir beobachtet worden sein, denn kurzer Zeit später stand die Polizei vor der Kabine und hat uns rausgeholt“. Es war das Jahr 1964 und der Paragraf 175, der Homosexualität unter Strafe stellte, war noch in Kraft. „Wir wurden mit der „Grünen Minna“ aufs Polizeirevier gebracht. Und da ich noch keine 21 (dem damaligen Alter für Volljährigkeit) war, wurde ich nach Hause gebracht, um die Adresse zu kontrollieren“, erzählt der 1947 geborene Ludwigshafener.

    Von der Polizei erst aufs Revier und dann nach Hause gebracht…

    Auf Verständnis konnte Klaus hier nicht hoffen, ganz im Gegenteil. Der Vater noch im Gedankengut der Nationalsozialist*innen verhaftet, die Mutter eine sehr religiöse Frau. Die Sorge galt den Nachbarn, den Geschwistern, dem Gerede in der Gemeinde. „Sie haben mir eingeschärft, mit niemanden darüber zu sprechen“. Die Hoffnung, dass die Anklage aufgrund seines Alters fallengelassen wird, erfüllt sich nicht. Unzucht mit Männern lautet der Tatvorwurf. Der Prozess wird im Frühjahr 1965 eröffnet. „Ich hatte noch Glück“, berichtet Klaus. „Eine junge Jugendpflegerin hat sich wahnsinnig stark für mich gemacht. Das werde ich ihr nie vergessen“. Seine Strafe: eine psychologische Behandlung zur Umerziehung. Heute würde man es eine Konversionsmaßnahme nennen. Wäre er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, wäre auch seine Lehrstelle als technischer Zeichner in Gefahr gewesen. „So ging es noch ganz glimpflich ab“, sagt Klaus.

    Unzucht mit Männern lautet der Tatvorwurf. Seine Strafe: eine psychologische Behandlung zur Umerziehung. Heute würde man es eine Konversionsmaßnahme nennen.

    Seine Strafe: 2 Jahre lang, 1 mal die Woche zum Psychologen

    „Von nun an musste ich zwei Jahre einmal die Woche zu einem Psychologen“. Die Gespräche hat er verdrängt. Er erinnert sich nur daran, einen Baum gezeichnet zu haben und an die berühmten Klecksbilder. In Fachkreisen Rorschachtest genannt. „Ich habe aber nur Schwänze gesehen“, lacht Klaus „und habe das dem Psychologen auch gesagt. Der war darüber nicht glücklich“.

    Klaus unterdrückt seine Gefühle und sein Begehren. Der Psychologe sieht sich bestätigt und entlässt Klaus als geheilt.

    Klaus unterdrückt seine Gefühle und sein Begehren. Er hat Angst wieder erwischt zu werden. Diesmal, das weiß er, würde eine Verurteilung Gefängnis bedeuten. Er schließt sich einer Jugendgruppe an, lernt ein Mädchen kennen. „Ich habe sie wirklich gerne gehabt. Ich war aber froh, dass sie mir keine sexuellen Avancen machte“. Er will sie heiraten, trotz allem.  Bevor er sie mit zu seinem Psychologen nimmt, gesteht er ihr alles. „Sie hat sehr verständnisvoll reagiert“. Der Psychologe sieht sich bestätigt, schwurbelt etwas von einer Phase, die alle Jungen durchmachen und entlässt Klaus als geheilt. Vor der Hochzeit vernichtet seine Mutter alle Unterlagen, die ihm irgendwann zum Verhängnis werden könnten.

    Brüchiges Glück

    Klaus lebt mit seiner Frau in Ludwigshafen, eine Tochter wird geboren. Doch das Glück ist brüchig. Die Sehnsucht nach Sex mit Männern bleibt. Er führt ein Doppelleben, wie so viele in jener Zeit. Die Liebe zu einem Mann, den er kennenlernt, gibt ihm Kraft. Es folgt die Trennung von seiner Frau. Eine schmutzige Scheidung und ein zehn Jahre andauernder Kampf seine Tochter sehen zu dürfen, schließen sich an. Klaus lernt seinen heutigen Mann kennen, lebt mit ihm zusammen. „Wir lebten unauffällig, aber nicht versteckt“.

    Wer wurde durch die Paragraphen 175 und 151 kriminalisiert?
    §175 trat 1872, ein Jahr nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches, in Kraft und kriminalisierte „widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts“. 1935 verschärften die Nazis den Paragraphen. Jetzt galten sämtliche Handlungen mit „wolllüstiger Absicht“ als Straftat. Bloßes Berühren konnte bereits belangt werden.

    Nach dem Krieg blieb der §175 in der Bundesrepublik unverändert in der Nazi-Fassung für mehr als zwei Jahrzehnte bestehen. 1969 wurde er dann ein erstes Mal und 1973 ein zweites Mal entschärft. Nun konnten Männer über 18 Jahre bestraft werden, wenn sie Sex mit unter 18-jährigen Jungen hatten, während das Schutzalter bei Mädchen bei 14 Jahren lag (wobei das Gericht bei Mädchen zwischen 14 und 16 Jahren von einer Strafe für den Mann absehen konnte, wenn dieser jünger als 21 Jahre alt war.) Der Grund für diese Ungleichbehandlung lag in der homofeindlichen sogennanten „Verführungstheorie“, also der Idee, dass junge Menschen zur Homosexualität „verführt“ werden könnten.

    In der DDR kehrte man 1950 zur ursprünglichen Fassung des §175 (vor dem Nationalsozialismus) zurück, wobei ab Ende der 50er Jahre kaum noch Menschen nach diesem Paragraphen verurteilt wurde. 1968 führte die DDR dann ein eigenes Strafgesetzbuch ein. In ihm wurde der §151 eingeführt. Dieser kriminalisierte sexuelle Handlungen von allen Menschen mit Jugendlichen unter 18 Jahren des gleichen Geschlechts. Hier wurden also auch lesbische und bisexuelle Frauen kriminalisiert. 1988 wurde §151 ersatzlos gestrichen.

    Nach einer kurzen Phase der Legalisierung war mit der Wiedervereinigung männliche Homosexualität in Ostdeutschland wieder kriminalisiert, da hier der §175 (auch auf Druck aus dem Osten) erst 1994 gestrichen wurde.

    Die beiden Paragraphen kriminalisierten im damaligen juristischen Sinne gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Aus heutiger Sicht ist aber anzunehmen, dass dadurch nicht nur schwule und bisexuelle cis Männer (bzw. in der DDR auch cis Frauen) kriminalisiert wurden. Vielmehr wurden in der Bundesrepublik alle Menschen kriminalisiert, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden und Sex mit Menschen hatten, die ebenfalls dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. Der Paragraph 175 kriminalisierte also zum Beispiel auch trans* Frauen, die Sex mit Menschen hatten, die dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden. In der DDR wurden folglich durch den §151 alle Menschen kriminalisiert, die mit anderen Menschen Sex hatten, wenn beiden bei der Geburt das gleiche Geschlecht zugewiesen wurde. Dies betraf also zum Beispiel auch trans* Männer.

    Wichtig ist zu wissen: Der Anspruch auf Entschädigung gilt unabhängig deiner jetzigen und damaligen geschlechtlichen oder sexuellen Identität.

    Eine Ausstellung verändert alles

    Im Juni 1994 wurde der §175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Mitbekommen hatte er das wohl, aber die Nachricht hatte keinerlei Bedeutung für ihn. Durch eine Ausstellung über schwules Leben in Ludwigshafen im dortigen Stadtmuseum, bekommt er Kontakt zur Bundestiftung Magnus Hirschfeld in Berlin. Dort ermutigt man ihn einen Antrag beim Bundesamt für Justiz in Bonn zu stellen. „Den Antrag konnte ich ganz formlos stellen“, erinnert er sich. Aber jetzt rächt sich die Sorgfalt seiner Mutter. Sein Antrag wird von der zuständigen Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die Begründung: Es fehlen Dokumente, die seine Verurteilung bestätigen. Auch ein zweiter Antrag scheitert.

    Ich war sehr skeptisch, ob das klappt, aber Aufgeben wollte ich nicht.
    Klaus wollte nicht aufgeben. Zurecht: Seine Entschädigung für das Unrecht, das ihm mit dem §175 angetan wurde, hat er erhalten.

    Klaus will schon aufgeben, als er von BISS e. V. erfährt. Hier wird er kompetent beraten und unterstützt. BISS spricht auch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft. Denn zu jeder Verurteilung muss es noch Abschriften geben, die auf Antrag den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie gibt es nach 40 Jahren angeblich nicht mehr. Von ihm wird eine Eidesstattliche Erklärung verlangt. Am Ende hatte er alle relevanten Unterlagen zusammen. „Ich war sehr skeptisch, ob das klappt“, erinnert er sich „aber Aufgeben wollte ich nicht“.

    „Wichtiger war für mich die Anerkennung des Deutschen Staates“

    Schließlich wird sein Antrag bewilligt. Ihm werden 3.000 Euro zugesprochen für die Verhaftung und Verurteilung, Später noch einmal 1500 für die Zwangstherapie. „Ich habe mich natürlich über das Geld gefreut“, sagt Klaus. „Aber wichtiger war für mich die Anerkennung seitens des Deutschen Staates, dass mir hier Unrecht getan wurde. Mit dem Geld hat er zusammen mit seinem Mann eine Woche Urlaub auf Sylt gemacht. „So richtig schick, mit allem Komfort“. „Und wir haben uns noch ein neues Service gekauft, wir haben ja noch nicht alle Tassen im Schrank“, lacht er. Klaus konnte das Erlebte hinter sich lassen. Auch wenn es manchmal mühsam war, bereut hat er es nicht, für seine Rechte gekämpft zu haben.

    Bereut hat er es nicht, für seine Rechte gekämpft zu haben.

    Was sich Klaus S. für die Zukunft wünscht.

    Heute lebt er in Mannheim und ist zum Aktivisten geworden. Er engagiert sich beim Runden Tisch sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der Stadt Mannheim und leitet eine Gruppe für schwule Senioren. Große Wünsche für die Zukunft hat er nicht. Er würde sich freuen, wenn noch möglichst viele Männer einen Entschädigungsantrag stellen, „Und ich würde mir wünschen, dass die Menschen alle Menschen so akzeptieren wie sie sind, egal wen sie lieben“.

    Du kennst eine Person, die auch nach §175 (BRD) oder §151 (DDR) verurteilt wurde? Dann ermutige sie dazu, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Alle Informationen findet ihr in diesem IWWIT-Blogbeitrag, beim Bundesjustizamt, sowie unter https://schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung/
    Alles zum schwulen Leben im Alter findest du unter https://neu.iwwit.de/schwules-leben/alter.
    Nachtrag: Nach Fertigstellung dieses Artikels wurde bekannt, dass die aktuelle Regierung plant, Ansprüche auf Entschädigung möglicherweise doch über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Trotzdem könnte es ratsam sein, einen Antrag rasch zu stellen. Kompetente Beratung erhältst du auch hier bei BISS e. V..
  • Sexarbeit und Corona: Wider die Ausweitung der Verbotszone

    Sexarbeit und Corona: Wider die Ausweitung der Verbotszone

    Gegner_innen der Sexarbeit instrumentalisieren die Corona-Krise und werben für ein bundesweites Sexkaufverbot. Dabei gehören Sexarbeiter_innen eh schon zu den besonders hart Getroffenen.

    In der Corona-Krise wittern die Befürworter_innen eines Sexkaufverbots Morgenluft. Ende September trafen sich darum nicht zufällig über hundert Aktivist_innen vom „Bündnis Nordisches Modell“ zum großen Ratschlag in Bonn. Zu den Redner_innen gehörten die wichtigsten Akteur_innen der Bewegung: Alice Schwarzer (Herausgeberin und Geschäftsführerin der EMMA), Inge Bell von „Terre des Femmes“ oder Sabine Constabel vom Verein „Sisters“.

    „Die hoffen alle, die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie instrumentalisieren zu können, um ein Sexkaufverbot durchzusetzen“, sagt Daria, Sprecherin des Berufsverbands für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) in Baden-Württemberg und seit Ende Oktober 2020 Mitglied im Vorstand der AIDS-Hilfe Stuttgart ist.

    Vor allem der Südwesten hat sich zum Kampfplatz der „Abolitionist_innen“ entwickelt, wie die Aktiven der Bewegung sich in Anlehnung an die Sklavenbefreiung in den USA gerne nennen. Das liegt entscheidend an der baden-württembergischen SPD-Bundestagsabgeordneten Leni Breymaier, die als ihre politische Speerspitze agiert. In langer Kärrnerarbeit hat Breymaier sowohl ihren SPD-Landesverband als auch die Stadt Stuttgart hinter sich gebracht.

    Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen schadet der Prävention

    Inhaltlich bewegen sich die Befürworter_innen eines Sexkaufverbots auf überraschend dünnem Eis. Vordergründig geht es ihnen um hehre Ziele: Frauenrechte und die Bekämpfung des Menschenhandels. Ob das Sexkaufverbot aber tatsächlich die Sexarbeit und den Menschenhandel eindämmt, ist nicht ausgemacht. Die Methodik vieler Studien ist angreifbar, Daten lassen sich unterschiedlich interpretieren.

    Die Frage aber, wie Stigmatisierung von Sexarbeit ohne gleichzeitige Stigmatisierung der in ihr Tätigen in einer Gesellschaft funktionieren soll, die Sexarbeiter_innen bis heute diskriminiert und marginalisiert, lassen die Befürworter_innen offen.

    Auf der anderen Seite kämpft derweil ein breites Bündnis für Verbesserungen im Lebensalltag von Sexarbeitenden, wenigstens aber für den Erhalt des Status quo. Es reicht vom Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) über die Deutsche Aidshilfe, den Deutschen Frauenrat und den Deutschen Juristinnenbund bis hin zur evangelischen Diakonie. Sie alle befürchten, dass mit einem Sexkaufverbot vor allem die gesellschaftliche Diskriminierung von Prostituierten zunimmt und Gesundheitsprävention erschwert wird.

    Situation bei mann-männlicher Sexarbeit

    Auch die cis, trans* und queere Sexarbeiter_innen waren und sind von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben Stricherprojekte schon im Frühsommer für den Bereich „junger sexarbeitender Cis-Männer und Queers*“ während der Einschränkungen durch Corona festgestellt: „Zum Teil haben Sexarbeitende keine Alternative, ihre Arbeit auszusetzen. Zu ihrer Überlebenssicherung müssen sie situativ und selbstbestimmt in Kauf nehmen, sich gesundheitlichen Gefahren und Risiken auszusetzen, sowie den Bußgeldern. Dies trifft auch insbesondere auf die sexuelle Arbeit von Cis-Männer*, Queers* und trans*-Menschen in Szenekontexten zu. […] Aktuell wird die Bedrohung von Obdachlosigkeit durch die ausfallenden Einnahmen noch verstärkt. Da die Belegung von Notunterkünften allgemein reglementiert ist und zu Zeiten von Covid-19 stark eingeschränkt wird, bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als auf der Straße zu bleiben.“

    Viele seien durch das Prostitutionsverbot und den damit einhergehenden Verlust ihrer Einnahmequellen in frühere Gewaltsituationen zurückkatapultiert worden: „Das Zurückdrängen in die Kernfamilie, in gewaltvolle Abhängigkeitsbeziehungen, in Flüchtlingsunterkünfte und auf die Straße ist in der aktuellen Situation eine noch größere Herausforderung.“

    Die Notlage führt zu größerer Gefährdung von Sexarbeiter_innen

    Ähnliches gilt auch für cis-weibliche und trans* Sexarbeitende. „Die Freier werden krasser“, sagt Daria Oniér, „denn wer treibt sich schon im Dunkelfeld herum: Leute, die nix ausgeben wollen, Leute mit hohem Druck oder Gewalttätige.“

    BesD-Pressesprecher André Nolte beschreibt die Situation so: „Vereinbarungen werden gebrochen. Das Drücken der Preise kommt häufig vor, ist dabei aber nicht einmal das größte aller Probleme. Gerade als Frau passiert es dir – wenn du nicht mehr im Bordell tätig sein kannst, sondern in eine Wohnung musst –, dass da auf einmal zwei Typen statt einem sitzen.“

    Viele Sexarbeiter_innen wurden in frühere Gewaltsituationen zurückkatapultiert

    Auch der Menschenhandel machte unter Corona-Bedingungen keine Pause, wohl aber seine Bekämpfung. So gab der Berliner Senat in seiner Antwort vom 17. September auf eine Kleine Anfrage der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus zu, dass „verdachtsunabhängige Kontrollen … nicht durchgeführt“ wurden, weil „die auf der gezielten und einvernehmlichen Ansprache der Sexarbeitenden basierende Vorgehensweise in einer Zeit, in der die Prostitution nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verboten war, praktisch nicht durchführbar“ gewesen sei. Auf gut Deutsch: Wer Bordelle schließt und Sexarbeit verbietet, vergibt eine wesentliche Chance, Menschenhandel und Zwangsprostitution effektiv zu bekämpfen.

    Sexarbeit: Kurzer Herbst der Verbotsaufhebungen

    In Berlin war, wie in den meisten Bundesländern, Sexarbeit nach dem Verbot im Frühjahr und Sommer im Herbst unter vielfältigen Auflagen wieder erlaubt. Die Veränderung hat auch Ralf Rötten von „Hilfe für Jungs e.V.“ gespürt. Das ist ein Berliner Projekt für junge Männer, die anschaffen gehen. Er sagt: „Viele unserer Klienten, die zu Anfang der Corona-Krise weg waren, sind aus den Heimatländern zurückgekehrt.“

    Eine Normalität hat sich dennoch nicht eingestellt. Durch die strengen Hygienekonzepte kamen weniger Besucher in die Anlaufstelle des Vereins am Rande des Schwulenkiezes in Berlin. Es durfte nicht mehr übernachtet werden, außerdem mussten Besucherlisten geführt werden – was natürlich im Widerspruch zu anonymer Beratung steht, aber verpflichtend war, weil die Einrichtung als gastronomieartiger Betrieb gilt.

    „Sexarbeitende sind doch nicht erst seit Corona mit dem Thema Gesundheit konfrontiert“

    Auch Rötten beobachtet, wie sehr die Sexkaufverbots-Lobby in der Krise Oberwasser bekommen hat, und warnt: „Wenn es eine Illegalisierung von Freiern gibt, dann betrifft das alle Freier, was in der schwulen Szene offensichtlich noch nicht angekommen ist. Wir müssen uns aktiv für den Erhalt einer vielfältigen, aber gleichzeitig auch fairen Landschaft der sexuellen Dienstleistungen einsetzen.“

    In den meisten Bundesländern blieb, wie in Berlin, ein generelles Prostitutionsverbot bis Anfang September bestehen. Länger als in vergleichbaren Branchen körpernaher Dienstleistungen und dies, obwohl der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen ein detailliertes Hygienekonzept vorgelegt hatte. Dieses reichte vom Kund_innengespräch mit Mund-Nasen-Schutz über Corona-kompatible Stellungen bis zum Lüften danach. „Sexarbeitende sind doch nicht erst seit Corona mit dem Thema Gesundheit konfrontiert“, sagt BesD-Spreche André Nolte. „Wieso müssen in vielen Bundeländern die Gerichte das der Politik erklären?“

    Der November-Lockdown trifft wieder einmal auch Sexarbeiter_innen besonders hart

    Mitte Oktober waren nur noch Hessen und Mecklenburg-Vorpommern Verbotszonen für Sexarbeit, doch mit dem zweiten „Lockdown“ ab dem 2. November sind Sexarbeit und die meisten „körpernahen Dienstleistungen“ wieder verboten. In der Berliner Infektionsschutzverordnung heißt es zum Beispiel, die „Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotische Massagen“ seien untersagt, in Nordrhein-Westfalen ist der „Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen untersagt“.

    Die Lage für Sexarbeiter_innen ist also wieder düster, die Zukunft ungewiss. Die letzten Wochen haben aber eines gezeigt: Wer in Baden-Württemberg und anderswo in Deutschland Sexarbeitende vor Diskriminierung und der Illegalisierung ihrer Arbeitsumstände schützen will, braucht in diesen Zeiten mehr als je zuvor einen langen Atem

    Sexwork is real work
    Foto: DAH | Renata Chueire

    Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel erscheint bei uns in einer gekürzten Version. Die Langversion ist bei den Kolleg_innen von magazin.hiv erschienen.

  • Hedy: Räume, wo wir wissen: Da gehören wir hin!

    Hedy: Räume, wo wir wissen: Da gehören wir hin!

    Blickkontakt statt Video-Kacheln

    Hedy kann keine Kacheln mehr sehen! Sie war das letzte halbe Jahr in zu vielen Zoom-Konferenzen, zu oft konnte sie ihre Gesprächspartner_innen nur als winzige Videos sehen. Die Berlinerin coacht Führungskräfte und trainiert Belegschaften, vor allem in Sachen Gesundheit. Während des Lockdowns konnte sie ihre Fortbildungen nur online geben. „Technisch hat das gut geklappt“, erzählt die 61-Jährige. Aber selbst die beste Technik kann persönliche Begegnungen nicht ersetzen, davon ist Hedy überzeugt: „Wir sind soziale Wesen und darauf angewiesen, einander leibhaftig zu begegnen! Das hatte sich zum Glück während des Sommers wieder gebessert – aber in die Zeit vor Corona können wir so schnell nicht zurück. Nach Corona ist vor Corona!“

    Hedy ist Coach, Therapeutin, und Fachfrau für Kommunikation.

    Für viele Menschen aus der queeren Community sind die letzten Monate wohl besonders schwierig gewesen, vermutet Hedy. „Viele von uns leben allein. Da fällt es schwerer, die Kontakte aufrechtzuerhalten.“ Wenn dann auch noch Umarmungen tabu sind, geht‘s ans Eingemachte. „Gerade Singles müssen schauen, wie sie gut durch diese Zeit kommen.“

    Das Szenepublikum fächert sich auf

    Erschwerend kam hinzu: Viele Treffpunkte der queeren Community waren geschlossen, Veranstaltungen wurden abgesagt. Das trifft Lesben noch härter als Schwule, erläutert Hedy. „Wir Frauen verdienen rund 20 Prozent weniger als Männer und geben entsprechend weniger aus. Frauenläden haben es schon deshalb schwerer.“

    Selbst im großen Berlin gibt es mit der Begine nur noch eine Kleinkunstbar, in die – klassisch feministisch – nur Frauen* dürfen. Immerhin: Die schlimmste Corona-Zeit konnte das Begine-Team mit Spenden überbrücken. Die meisten Frauenkneipen hatten aber schon vor der Pandemie aufgegeben. Oder sie haben ihr Konzept geändert.

    Die IWWIT-Printanzeige zur Kampagne #WirFürQueer mit 6 queeren Personen
    Für Hedy (oben, links) können persönliche Begegnungen auch durch die beste Technik nicht ersetzt werden.

    „Die Räume für uns Lesben sind weniger geworden – und offener“, erklärt Hedy. Die Türpolitik „Nur für Frauen“ funktioniert nicht mehr wie früher. Das Publikum fächert sich auf. Trans* Männer und trans* Frauen wollen genauso rein wie Besucher_innen, die sich weder als Mann noch als Frau einordnen.

    „Wir Menschen brauchen Schutzräume“

    Auf Hedys Geburtstagsfeier haben zwei ihrer Freundinnen intensiv darüber diskutiert. Die eine organisiert ein Berliner Filmfestival mit. Auf den Flyern steht inzwischen „Lesbian Non-Binary Filmfest“. Die andere stolperte über das Wort „non-binary“ und stellte fest: „Ich bin nur lesbisch. Bitte erklär mir das!“ Hedy war fasziniert: „Zwischen den beiden lagen nur 16 Jahre, aber trotzdem haben sich ihre Sichtweisen sehr unterschieden.“ Verstehen konnte die Gastgeberin beide Seiten. „Bei vielen neuen Begriffen blicke ich auch nicht mehr durch, weil sie einfach komplex sind“, sagt Hedy und lacht. „Manchmal würde ich mir wünschen, dass ich einen Diskurs nicht erst erforschen muss, um mitreden zu können.“

    Hedy sieht die Veränderung ihrer vertrauten Community mit Freude und Wehmut zugleich. „Die jüngere Generation nimmt die neuen Möglichkeiten ganz selbstverständlich in Anspruch. Meine Generation bedauert eher, dass sich unsere Räume so stark verändern.“ Für diese Freiräume setzt sich Hedy seit Langem ein, derzeit im Vorstand des Lesbenrings. Der Verein vernetzt Lesben*gruppen bundesweit. Die muss und wird es auch in Zukunft geben, betont Hedy. „Wir Menschen brauchen Schutzräume, wo wir wissen: Da gehöre ich hin!“ Das könne die Partnerschaft sein, die Wahlfamilie – oder eben Community-Orte wie Begine oder „Rad und Tat“. Dort fühlten sich viele sicher und „beheimatet“.

    Räume
    Hedy sieht die Veränderung ihrer vertrauten Community mit Freude und Wehmut zugleich.

    Harte Fronten durch die Community

    Ausgerechnet diese Rückzugsorte geraden nun in Bewegung. „Das irritiert viele“, sagt Hedy. „Es stellen sich viele Fragen: Was wird mir dadurch genommen? Und was kann ich gewinnen?“ Durch ihren Beruf als Coach und Therapeutin weiß sie, wie leicht Menschen in solchen Übergangsphasen aneinandergeraten, besonders Jüngere und Ältere.

    Umso wichtiger findet Hedy die Botschaft von #wirfürqueer: „Wir halten zusammen.“ Doch Zusammenhalt kostet Kraft. Als Fachfrau für Kommunikation wünscht sich Hedy „eine Kommunikationskultur, in der wir einander zuhören und unterschiedliche Positionen kennenlernen – und zwar ohne gleich auf 180 zu sein, wenn ich eine andere Sicht auf die Dinge höre.“ Derzeit hat Hedy den Eindruck, dass harte Fronten durch die Community verlaufen. „Das treibt mich um! Die Frage ist: Wie schaffen wir es, einander besser zuzuhören?“

    Es führt kein Weg daran vorbei: Wenn wir gemeinsam durch die harten Zeiten kommen wollen, müssen wir miteinander reden können. Da ist sich Hedy sicher – und bereit zum konstruktiven Streit. „Wenn andere mit mir darüber öffentlich diskutieren möchten, mach ich das gern! Ich habe große Lust, meinen Teil beizutragen, dass unsere Community zusammenhält!“


    Auch die queere Szene ist von der Coronavirus-Pandemie betroffen, sei es durch mögliche Einsamkeit oder durch finanzielle Schwierigkeiten. Ihr wollt helfen oder sucht Hilfe? #WirFürQueer listet Projekte auf, die Hilfe anbieten oder selbst Unterstützung suchen. Klickt Euch durch und findet eine passende Hilfs- oder Soliaktion!